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Antrag an den Vorstand #7969

geschlossen

Festlegung des Freigabeprozesses für Zahlungen

Von Wolf Vincent Lübcke vor mehr als 1 Jahr hinzugefügt. Vor etwa 1 Jahr aktualisiert.

Status:
Erledigt
Priorität:
Normal
Zugewiesen an:
Beginn:
07.04.2023
Abgabedatum:
% erledigt:

100%

Umlaufbeschluss:
Ja
Beschlussnummer:
2023-04-20.U01
Wolf Vincent Lübcke:
Dafür
Richard Klaus:
Antragsstatus:
angenommen
Kim Höfer:
Stephan Franzelius:
Dafür
Antonia-M. Hörster:
Dafür
Janine Vcelich:
Dafür
Joscha Germerott:

Beschreibung

Der Landesvorstand möge beschließen:

Im Vorgriff auf die noch nicht in Kraft gesetzte Geschäftsordnung Finanzangelegenheiten wird ab sofort der folgende Prozess für die Freigabe von Zahlungen festgelegt:
Vor Ausführung einer Zahlung ist diese durch den Schatzmeister oder seinen Stellvertreter (Schatzmeister-Freigabe) und durch ein weiteres Vorstandsmitglied (Zweite Freigabe) freizugeben. Eine Freigabe einer Zahlung in eigner Angelegenheit ist nicht zulässig. Diese muss durch nicht betroffene Vorstandsmitglieder erfolgen. Sind sowohl der Schatzmeister als auch sein Stellvertreter Betroffene, kann die Schatzmeister-Freigabe auch durch den Vorsitzenden oder die stellv. Vorsitzende erfolgen. Erst nachdem beide Freigaben vorliegen darf eine Zahlung durch einen Kontobevollmächtigten ausgeführt werden. Dies gilt nicht für wiederkehrende Zahlungen aus laufenden Verträgen.

Die Freigaben sollen in der Regel über das Ticketsystem erfolgen. Ist dies nicht möglich sind die Freigaben anderweitig zu dokumentieren und im Ticketsystem nachzutragen, sobald dies möglich ist.


Zugehörige Tickets 1 (1 offen0 geschlossen)

Beziehung mit Landesvorstand 11 - Antrag an den Vorstand #12251: Anpassung des Freigabeprozesses für ZahlungenNeuLandesvorstand21.03.2024

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