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Antrag an den Vorstand #7969

Von Wolf Vincent Lübcke vor etwa 1 Jahr aktualisiert

Der Landesvorstand möge beschließen: 

 Im Vorgriff auf die noch nicht in Kraft gesetzte gesetzt Geschäftsordnung Finanzangelegenheiten wird ab sofort der folgende Prozess für die Freigabe von Zahlungen festgelegt: 
 Vor Ausführung einer Zahlung ist diese durch den Schatzmeister oder seinen Stellvertreter (Schatzmeister-Freigabe) und durch ein weiteres Vorstandsmitglied (Zweite Freigabe) freizugeben. Eine Freigabe einer Zahlung in eigner Angelegenheit ist nicht zulässig. Diese muss durch nicht betroffene Vorstandsmitglieder erfolgen. Sind sowohl der Schatzmeister als auch sein Stellvertreter Betroffene, kann die Schatzmeister-Freigabe auch durch den Vorsitzenden oder die stellv. Vorsitzende erfolgen. Erst nachdem beide Freigaben vorliegen darf eine Zahlung durch einen Kontobevollmächtigten ausgeführt werden. Dies gilt nicht für wiederkehrende Zahlungen aus laufenden Verträgen. 

 Die Freigaben sollen in der Regel über das Ticketsystem erfolgen. Ist dies nicht möglich sind die Freigaben anderweitig zu dokumentieren und im Ticketsystem nachzutragen, sobald dies möglich ist. 

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