Antrag an den Vorstand #5227
geschlossenAnmietung der Einheit Engelbosteler Damm 120 als Geschäftsstelle
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Beschreibung
Der Landesvorstand möge beschließen:
In Umsetzung des Beschluss aus Ticket 5206 (Beschlussnummer 2022-04-26.01) soll dem Vermieter die Anmietung auf Grundlage des nun vorliegenden Mietvertrages angeboten werden. Dazu soll der Vertrag dem Vermieter unter Berücksichtigung der zur Klärung ausstehenden Mitteilung des Landesschiedsgerichtes ohne Unterschrift des Mieters zur Prüfung und ggf. Zustimmung zugesendet werden.
Begründung:
Die vorgeschlagene Mietfläche ist nicht wie im Rahmen der Suche eigentlich beabsichtigt barrierefrei.
Da der Vermieter die Bereitschaft angegeben hat erforderlichen Umbauten zuzustimmen, wurde die folgende Formulierung in den Mietvertrag aufgenommen:
- "Der Mieter darf selbst innerhalb der Mietfläche und im Bereich der Sanitäranlagen bauliche Veränderungen vornehmen und auch die Raumaufteilung verändern."
Auf dieser Grundlage ist die Umsetzung erforderlicher Maßnahmen zur Herrichtung der gewünschten Barrierefreiheit jederzeit möglich. In dem Bewusstsein, nicht alle Ausführungsdetails und Kosten kurzfristig im Rahmen der Anmietung abklären zu können und vor dem Hintergrund der ausgesprochenen Kündigung der bisherigen Räumlichkeiten der Geschäftsstelle ist trotz ausstehender Klärung über die mögliche Herrichtung der Barrierefreiheit eine zeitnahe Entscheidung über die Anmietung sinnvoll.
Über notwendige Maßnahmen zur Herrichtung der barrierefreiheit soll in gesonderter Beantragung und Beratung zu späterem Zeitpunkt beschlossen werden.
Die Zusendung der Vertragunterlage ohne Unterschrift gewährleistet die Berücksichtigung möglicher Ergebnisse aus der schiedsgerichtlichen Klärung.
Dateien
Zugehörige Tickets 2 (0 offen — 2 geschlossen)