Projekt

Allgemein

Profil

Aktionen

Antrag an den Vorstand #5257

geschlossen

Barrierefreie Herrichtung bzw. Nutzbarkeit Engelbosteler Damm 120

Von Stefan Henke vor fast 2 Jahren hinzugefügt. Vor fast 2 Jahren aktualisiert.

Status:
abgelehnt
Priorität:
Normal
Zugewiesen an:
Beginn:
02.05.2022
Abgabedatum:
% erledigt:

100%

Umlaufbeschluss:
Nein
Beschlussnummer:
2022-05-05.06
Thomas Ganskow:
Enthaltung
Wolf Vincent Lübcke:
Dafür
Jens Berwing:
Dagegen
Richard Klaus:
Dagegen
Antragsstatus:
abgelehnt
Kim Höfer:
Enthaltung
Stefan Henke:
Dafür
Stephan Franzelius:
Dagegen
Stefanie Oelker:
Pamela Kuhn:
Antonia-M. Hörster:
Dagegen

Beschreibung

Der Landesvorstand möge beschließen:
Für die barrierefreie Herrichtung der anzumietenden Räumlichkeiten "Engelbosteler Damm 120" wird im Falle der Anmietung ein Budget von 20.000 Euro zur Verfügung gestellt. Es werden sodann geeignete Angebote zur Herrichtung der barrierefreiheit eingeholt und aus diesem Budget nach gesonderter Beschlussfassung beauftragt.

Begründung:
Zur barrierefreien Nutzung der zur Anmietung vorgeschlagenen Räume sind mindestens folgende bestehende Barrieren zu beseitigen:

  • Die Erschließung erfolgt bisher über mindestens zwei Stufen
  • Es ist keine barrierefreie Toilettenanlage vorhanden

Keine der im Folgenden beschriebenen baulichen Anpassungen können in Eigenleistung erbracht werden.
Es ist also von Beauftragungen an Fachfirmen auszugehen - auch aufgrund entstehender Haftungsrisiken.

Erschließung

Auf Grundlage der Bilder des Eingangsbereiches ist davon auszugehen, dass hier mindestens eine mobile Rampenkonstruktion für die barrierefreie Nutzung (mit Assistenz zum Aufbau und Rollstuhl schieben) benötigt wird. Diese wäre gem. anliegender Preisliste in der für den Höhenunterschied von etwa 30 cm bei zwei Stufen mind. benötigten Länge von 2,5 Metern (ca. 12 % Steigung) mit etwa 1.500 Euro zu veranschlagen.
Ohne schiebende Assistenz wäre eine entsprechend längere Rampe notwendig.
Für eine vollständig assistenzfreie Nutzung ist diese Maßnahme nicht geeignet.

Darüber hinaus kann der Eingang nur mit erheblichem Aufwand barrierefrei gestaltet werden.
Möglich wäre der Einbau einer Hebeanlage für das Außengelände im Bereich des Fußweges.
Die Firma "Lift Reith" bietet hier einen autoüberfahrbaren Schräghublift "Hydrostar 1000" an.
Dazu; https://nullbarriere.de/liftreith-schraeghublift.htm

Es wäre dazu eine entsprechende Beantragung einer Sondernutzung im städtischen Raum erforderlich.
Grundsätzlich können bauliche Anlagen im öffentlichen Raum durchaus von der Stadt genehmigt werden.
Dazu kann die Stadt eine monatliche Gebühr von 17,40 je m² beanspruchter Grundfläche erheben, im Einzelfall aber auch darauf verzichten, wenn an dieser Art der Beanspruchung ein öffentliches Interesse besteht.
Eine entsprechende Erschließung wäre also durchaus in Abstimmung mit dem Vermieter realisierbar.
Wartungskosten für die dann vorhandene wartungspflichtige Anlage könnten über die Nebenkosten abgerechnet werden.
Die Anlage müsste außerdem an die vorhandene Strominstallation angeschlossen werden.

Kosten für den Einbau einer solchen Anlage konnte ich ohne Anfrage leider nicht ermitteln.
Ich gehe in unserem Fall von etwa: 8 bis 10.000 Euro aus.
Nur auf diesem Wege wäre eine wirklich assistenzfreie und damit barrierefreie Erschließung möglich.

Toilettenanlage

Entsprechend anliegender Skizze der Räumlichkeiten kann eine barrierefreie Toilette am besten im Bereich der Toiletten hergerichtet werden, da nur hier ausreichend Grundfläche sowie die benötigten Anschlüsse zur Verfügung stehen.
Dabei wären folgende Arbeiten zu leisten:

  • Rückbau der vorhandenen Sanitärinstallation
  • Rückbau der vorhandenen Trennwände
  • Anpassung der vorhandenen Leitungsführung (Abhängig von den örtlichen Gegebenheiten soweit möglich)
  • Installation der neu beschafften Sanitärinstallation (einschl. Verkleidung und Fließenarbeiten)
  • Herrichtung der Wandflächen

Wenn hier jede Position mit einer Kostenschätzung von etwa 2.500 Euro kalkuliert wird sind mindestens 12.500 Euro an Kosten zu erwarten. Es handelt sich dabei um eine meiner Meinung und Erfahrung nach realistische "Vorhersage" . Das kann durchaus auch noch, je nach Angeboten, um etwa 2.500 Euro variieren.

Summe
Die einmaligen Kosten der Herrichtung belaufen sich demnach auf bestenfalls 12.500 + 1.500 = 14.000 Euro,
können aber durchaus auch auf 25.000 Euro ansteigen - je nach bevorzugter Ausführungsvariante.

Mit Hebeanlage entstünden außerdem regelmäßige Wartungskosten von etwa 500 bis 800 Euro im Jahr, 40 bis 70 Euro im Monat.


Dateien

Skizze_MO.jpg (348 KB) Skizze_MO.jpg Skizze Stefan Henke, 02.05.2022 10:48
Eingang_MO.JPG (151 KB) Eingang_MO.JPG Foto vom Eingang Stefan Henke, 02.05.2022 10:52
Preisliste 20210915 fin UvP.pdf (46,6 KB) Preisliste 20210915 fin UvP.pdf Preisliste roll-a-ramp.de Stefan Henke, 02.05.2022 11:05

Zugehörige Tickets 1 (0 offen1 geschlossen)

Beziehung mit Landesvorstand 10 - Antrag an den Vorstand #5227: Anmietung der Einheit Engelbosteler Damm 120 als GeschäftsstelleErledigtLavo 1029.04.2022

Aktionen
Aktionen #1

Von Stefan Henke vor fast 2 Jahren aktualisiert

Aktionen #2

Von Stefan Henke vor fast 2 Jahren aktualisiert

Ich bitte um Einschätzung bzw. Klärung - insbesondere durch die Schatzmeister- bzw. Juristerei:
Bestehen Probleme hinsichtlich der Mittelverwendung, wenn wir diese Kosten zur Herrichtung von Mietflächen aufwenden und im Falle der Kündigung die eingebauten Anlagen bzw. vorgenommenen Umbauten beim Vermieter verbleiben?

Aus meiner Sicht kann in diesem Fall höchstens hinsichtlich der im Antrag beschriebenen Hebeanlage im Eingangsbereich ein eindeutigen Mehrwert am Gebäude festgestellt werden. Mögliche Anpassungen in den Sanitäranlagen können abhängig von der beabsichtigten Nachnutzung durchaus auch ein Nachteil für den Vermieter sein und sind daher meiner Meinung nach hinsichtlich der Mittelverwendung unkritisch. Im Zweifelsfall kann mit dem Vermieter eine Vereinbarung angestrebt werden, aus der die Zahlung einer Ablösung hervor geht, sollte eine Hebeanlage im Eingangsbereich verbaut werden.

Aktionen #3

Von Stefan Henke vor fast 2 Jahren aktualisiert

Aktionen #4

Von Stefan Henke vor fast 2 Jahren aktualisiert

Aktionen #5

Von Stefan Henke vor fast 2 Jahren aktualisiert

  • Thomas Ganskow wurde auf Enthaltung gesetzt
  • Wolf Vincent Lübcke wurde auf Dafür gesetzt
  • Jens Berwing wurde auf Dagegen gesetzt
  • Richard Klaus wurde auf Dagegen gesetzt
  • Antragsstatus wurde auf abgelehnt gesetzt
  • Kim Höfer wurde auf Enthaltung gesetzt
  • Stefan Henke wurde auf Dafür gesetzt
  • Stephan Franzelius wurde auf Dagegen gesetzt
  • Antonia-M. Hörster wurde auf Dagegen gesetzt

Abstimmungsverhalten gem. Sitzungsprotokoll vom 05.05.2022 angepasst.

Aktionen #6

Von Stefan Henke vor fast 2 Jahren aktualisiert

  • Status wurde von Neu zu abgelehnt geändert
  • % erledigt wurde von 0 zu 100 geändert
Aktionen #7

Von Antonia-M. Hörster vor fast 2 Jahren aktualisiert

  • Beschlussnummer wurde auf 2022-05-05.06 gesetzt
Aktionen

Auch abrufbar als: Atom PDF