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Satzung #7297
offenErgänzung: §14 Absatz 9
Beginn:
10.01.2023
Abgabedatum:
geprüft:
Nein
ins Wiki übertragen:
Ja
Beschreibung
Die LMV möge beschließen:
§14 Der Landesvorstand
...
- Etwaige Beauftragungen auf Landesebene ruhen vollständig während der Amtszeit als Landesvorstand.
=== Begründung ===
Als LaVo ist man Vorgesetzter von Beauftragten. Man kann schlecht sein eigener Vorgesetzter sein und die eigene Tätigkeit objektiv überwachen.
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