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Antrag an den Vorstand #7250

offen

Regelung zum Umgang mit Beitragsminderungen bis einschließlich 2023

Von Wolf Vincent Lübcke vor fast 2 Jahren hinzugefügt. Vor mehr als 1 Jahr aktualisiert.

Status:
In Bearbeitung
Priorität:
Normal
Zugewiesen an:
Beginn:
24.12.2022
Abgabedatum:
% erledigt:

50%

Umlaufbeschluss:
Ja
Beschlussnummer:
2023-01-05.UB01
Wolf Vincent Lübcke:
Dafür
Richard Klaus:
Antragsstatus:
angenommen
Kim Höfer:
Dafür
Stephan Franzelius:
Dafür
Antonia-M. Hörster:
Dafür
Janine Vcelich:
Joscha Germerott:

Beschreibung

Aufgrund der aktuellen Situation in der Mitgliederverwaltung des Bundesverbandes und der offenen Klärung zur Gültigkeit dauerhaft genehmigter Beitragsminderungen wird als Übergangsregelung für Mitgliedsbeiträhe bis einschließlich 2023 folgendes beschlossen:

1.) Ist für 2022 oder in den Vorjahren ein geminderter Beitrag gezahlt worden gilt dies hilfsweise als Antrag auf Beitragsminderung für das jeweilige Jahr.
2.) Wird in 2023 ein geminderter Beitrag bezahlt, gilt dies hilfsweise als Antrag auf Beitragsminderung für 2023.
3.) Das Beitragskonto-Team des Bundesverbandes wird analog zu den Regelungen bei Zahlungen auf dem Bundesparteitag ermächtigt, diese Anträge auf Beitragsminderung im Namen des Landesverbandes zu genehmigen und einen geminderten Beitrag in Sage einzutragen. Über die Minderung ist der Landesverband zu informieren.
4.) Das Beitragskonto-Team wird gebeten dem Landesverband eine Übersicht der Mitglieder, die in 2021und/oder 2022 einen geminderten Beitrag bezahlt haben, inkl. der Information bis wann eine Minderung hinterlegt ist zukommen zu lassen.

Begründung für Umlauf: Sollte vor dem neuen Jahr geregelt werden und bis dahin findet keine Sitzung mehr statt.

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