Antrag an den Vorstand #7250
offenRegelung zum Umgang mit Beitragsminderungen bis einschließlich 2023
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Beschreibung
Aufgrund der aktuellen Situation in der Mitgliederverwaltung des Bundesverbandes und der offenen Klärung zur Gültigkeit dauerhaft genehmigter Beitragsminderungen wird als Übergangsregelung für Mitgliedsbeiträhe bis einschließlich 2023 folgendes beschlossen:
1.) Ist für 2022 oder in den Vorjahren ein geminderter Beitrag gezahlt worden gilt dies hilfsweise als Antrag auf Beitragsminderung für das jeweilige Jahr.
2.) Wird in 2023 ein geminderter Beitrag bezahlt, gilt dies hilfsweise als Antrag auf Beitragsminderung für 2023.
3.) Das Beitragskonto-Team des Bundesverbandes wird analog zu den Regelungen bei Zahlungen auf dem Bundesparteitag ermächtigt, diese Anträge auf Beitragsminderung im Namen des Landesverbandes zu genehmigen und einen geminderten Beitrag in Sage einzutragen. Über die Minderung ist der Landesverband zu informieren.
4.) Das Beitragskonto-Team wird gebeten dem Landesverband eine Übersicht der Mitglieder, die in 2021und/oder 2022 einen geminderten Beitrag bezahlt haben, inkl. der Information bis wann eine Minderung hinterlegt ist zukommen zu lassen.
Begründung für Umlauf: Sollte vor dem neuen Jahr geregelt werden und bis dahin findet keine Sitzung mehr statt.