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Satzung #5807

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§ 12 Die Landesmitgliederversammlung

Added by Thomas Ganskow over 3 years ago. Updated almost 2 years ago.

Status:
Neu
Priority:
Normal
Start date:
07/14/2022
Due date:
geprüft:
No
ins Wiki übertragen:
Yes

Description

Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen:

§ 12 Die Landesmitgliederversammlung wird in Punkt 5 am Ende wie folgt ergänzt:

c. Nicht behandelte Anträge: Nicht behandelte Anträge sind automatisch Bestandteil der folgenden Landesmitgliederversammlung. Deren Behandlung wird gemäß Ergebnis der SME-Reihung durchgeführt, sofern für alle Versammlungen eine SME-Umfrage vorgenommen wurde. Ansonsten werden die Anträge prioritär behandelt. Für inhaltliche Änderungen gelten die Regeln unter b.

Begründung:
Insbesondere bei Landesmitgliederversammlungen, die Vorstandswahlen beinhalten, kommt es oft dazu, dass programmatische Anträge nicht mehr behandelt werden können. Aufgrund des zuvor durchlaufenen Prozederes, vorzugsweise mittels 1. Kammer des SME, sind sie in einem beschlussfähigen Zustand. Sie nochmals durch die 1. Kammer des SME laufen zu lassen, führt zu Irritationen bei den Mitgliedern, die diese Inhalte bereits abgestimmt haben.

Actions #1

Updated by Thomas Ganskow over 3 years ago

Modul 2: Änderung § 8 Abschließendes der Geschäftsordnung für Mitgliederversammlungen

Satz (1) wird gestrichen.

Begründung:
Bislang ist in dieser Geschäftsordnung der Verfall von nicht beratenen Anträgen festgeelegt. Dies wäre das Gegenteil der Intention bei Beschluss von Modul 1

https://wiki.piratenpartei.de/NDS:Gesch%C3%A4ftsordnung#Gesch.C3.A4ftsordnung_f.C3.BCr_Mitgliederversammlungen

Actions #2

Updated by Thomas Ganskow about 3 years ago

  • Assignee changed from Stephan Franzelius to Antonia-M. Hörster
Actions #3

Updated by Joscha Germerott almost 2 years ago

  • ins Wiki übertragen changed from No to Yes
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