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Satzung #14163
offenBeitragsverteilung
Beginn:
26.10.2024
Abgabedatum:
geprüft:
Ja
ins Wiki übertragen:
Ja
Beschreibung
Antragstext:
Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen:
§ 19 wird um einen neuen Absatz 6. ergänzt:
"6. Der nach der Bundesfinanzordnung dem Landesverband zufallende Anteil eines Mitgliedsbeitrags wird nach folgendem Schlüssel verteilt: Der für das Mitglied zuständige Ortsverband erhält 40%, der zuständige Kreisverband 20% und der Landesverband Niedersachsen 40%."
Begründung:
Nach dem BPT24.1 würde aktuell nur der Landesverband Geld aus Mitgliedsbeiträgen bekommen. So wäre die Verteilung an die alte Regelung angepasst.
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