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Wahlprogramm #7230

offen

Einführung einer Einzelhandelsflächensteuer

Von Thomas Ganskow vor fast 2 Jahren hinzugefügt. Vor fast 2 Jahren aktualisiert.

Status:
Neu
Priorität:
Normal
Zugewiesen an:
Stephan Franzelius
Beginn:
21.12.2022
Abgabedatum:
geprüft:
Nein
ins Wiki übertragen:
Nein

Beschreibung

Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen:

Einführung einer Einzelhandelsflächensteuer

Die Piratenpartei Niedersachsen sieht den Rückgang inhabergeführter mittelständischer Einzelhandelsunternehmen mit Sorge. Immer stärker beherrschen Filialen nationaler oder multinationaler Handelsketten das innerstädtische Bild der Einkaufsstraßen. Dies führt langfristig zu einer Angebotskonzentration, die dem Wettbewerb abträglich ist. Zudem führt der Rückzug großer Flächeninhaber zu Problemimmobilien, da diese Flächen nur schwer als Ganzes zu vermarkten sind.

Um dem entgegen zu wirken setzen wir uns für die Schaffung einer Rechtsgrundlage zur Erhebung einer entsprechenden Steuer auf die Angebotsfläche ein, die ab einer noch zu bestimmenden kumulierten Fläche zum Tragen kommt. Deren Höhe und Ausgestaltung ist noch festzulegen.

Begründung:
Zwar spricht sich die Piratenpartei generell gegen die Erhebung nicht nachvollziehbarer Steuern aus. Haben diese jedoch eine Lenkungsfunktion, sind sie nachvollziehbar. Und kommen sie zudem noch dem besteuerten Bereich – in diesem Fall dem Handel im Allgemeinen und der Angebotsvielfalt im Speziellen – zugute, ist gegen eine Erhebung nichts einzuwenden.

So können Wettbewerbsnachteile kleinerer Ketten oder Einzelunternehmen durch erhöhte Beschaffungspreise verringert werden. Gleichzeitig kann dieses Geld als Fördermittel zur Attraktivitätssteigerung von Innenstädten fließen bzw. für eine Stärkung der Handelsinfrastruktur im ländlichen Raum eingesetzt werden. Weiterhin hätte eine derartige Abgabe eine Lenkungswirkungsfunktion, da der Flächenverbrauch von großen Ketten oder Einkaufszentren begrenzt werden könnte 

Mit einer Weitergabe der Steuer an die Verbraucherinnen und Verbraucher ist nicht zwangsläufig zu rechnen. Da sich die besteuerten Unternehmen oftmals in einem Wettbewerb untereinander oder mit dem Handel im Internet befinden, sind die Spielräume für Preiserhöhungen aufgrund der Steuer minimal. Abgesehen davon ist mit dem Berücksichtigen einer nicht besteuerten Fläche insbesondere der inhabergeführte Einzelhandel nicht belastet und hätte einen Ausgleich in der Preisgestaltung für die verbesserten Einkaufskonditionen durch hohe Abnahmemengen bei Filialisten.

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