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Wahlprogramm #7227

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Aufhebung des Körperschaftsprivilegs der Zeugen Jehovas

Von Thomas Ganskow vor mehr als 1 Jahr hinzugefügt. Vor mehr als 1 Jahr aktualisiert.

Status:
Neu
Priorität:
Normal
Zugewiesen an:
Beginn:
21.12.2022
Abgabedatum:
geprüft:
Nein
ins Wiki übertragen:
Nein

Beschreibung

Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen:

Aufhebung des Körperschaftsprivilegs der Zeugen Jehovas

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Aufhebung des Körperschaftsprivilegs der Zeugen Jehovas ein. Wir sehen in dieser Gemeinschaft eine Sekte, die sich insbesondere durch die Einschränkung von Religionsfreiheit auszeichnet. Dies darf nicht staatlich unterstützt werden.

Begründung:
Aussteiger, die sich von den Zeugen Jehovas lösen, leiden auch nach ihrem Ausstieg vielfach unter den Folgen ihres Ausstiegs. Familien haben den Kontakt abgebrochen, denn Aussteiger gelten als abtrünnig. Mütter, Väter, Töchter, Söhne, Brüder und Schwestern - die Betroffenen sind für sie tot. Die Zeugen nennen das Ächtung. Dabei ist es nichts weiter als Diskriminierung, die mit unserem Anspruch an Religionsfreiheit nicht vereinbar ist.

Die extremen Lehren und Ansichten dieser Sekte umfassen jeden Aspekt des Privatlebens. Das Verbot von Bluttransfusionen hat viele Menschen das Leben gekostet. Emotionaler und körperlicher Missbrauch ist keine Seltenheit. Homo- und Transsexualität wird als Krankheit angesehen. Die Folge: schwere Depressionen und andere psychische Erkrankungen, die oft nicht ernst genommen und behandelt werden und bis hin zum Selbstmord führen. Besonders Kinder und Jugendliche, die in die Gemeinschaft hineingeboren wurden, sehen oft keinen Ausweg.

2006 wurden der Religionsgemeinschaft Jehovas Zeugen vom Berliner Senat erstmals die Körperschaftsrechte verliehen. Alle anderen Bundesländer mussten sich in den darauffolgenden elf Jahren einer Zweitverleihung beugen, weshalb die Zeugen Jehovas seit 2017 deutschlandweit offiziell den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR) innehaben. Sie sind somit den großen Religionen gleichgestellt und rechtfertigen damit, keine Sekte zu sein.

Eine der Voraussetzungen für diesen Status ist Rechtstreue. Aber kann eine Gemeinschaft, die ihre Mitglieder in so vielen Lebensbereichen unterdrückt, Kindesmissbrauch vertuscht, Familien zerstört und für zahlreiche Todesfälle aufgrund von Suizid und Bluttransfusionsverbot verantwortlich ist, als rechtstreu gelten? Und trägt es wirklich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bei, wenn eine anerkannte Körperschaft ihren Mitgliedern die Teilnahme an Wahlen untersagt?

Die Aufarbeitungskommission für sexuellen Kindesmissbrauch widmete sich explizit Jehovas Zeugen und hat einen Aufruf gestartet, bei dem sie Betroffene und Zeitzeugen bittet, sich zu melden. [1] 

Durch ein internes Rechtssystem in der Gemeinschaft werden Missbrauchsfälle oft nicht ernst genommen, sondern vertuscht. Um "keine Schmach auf den Namen Gott Jehovas zu laden" werden bekannte Fälle von Seiten der Organisation nicht zur Anzeige gebracht und die Täter nicht strafrechtlich verfolgt. Allein in Australien sind der "Royal Commission" 1800 Fälle von vertuschtem sexuellen Kindesmissbrauch bei Jehovas Zeugen bekannt.

Anders als mittels Staatsverträgen geschützte Religionsgemeinschaften, bei denen diese Verträge nur mittels Vertragsauflösungen im beidseitigen Einvernehmen möglich - und sinnvoll - wären, ist es hier die einfache steuerrechtliche Weisung des Finanzministeriums, die diese Regelung einleiten könnte. Sinnvollerweise sollte dies in einer gemeinsamen Aktion aller Bundesländer erfolgen.

[1] https://www.aufarbeitungskommission.de/themen-erkenntnisse/sexueller-kindesmissbrauch-zeugen-jehovas/

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