Wahlprogramm #7225
offenErgänzung 5.2.1 Demokratische Kommunen - Absenkung des passiven Wahlalters
Beschreibung
Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen:
Ergänzung 5.2.1 Demokratische Kommunen - Absenkung des passiven Wahlalters
Im Abschnitt 5.2.1 Demokratische Kommunen wird am Ende des 2. Absatzes wie folgt hinzu gefügt:
Darüber hinaus soll dass passive Wahlrecht, also das Recht, sich wählen zu lassen, auf 16 Jahre abgesenkt werden.
Begründung:
Das aktive und passive Wahlrecht zum Landtag Niedersachsen beinhaltet, am Wahltag 18 Jahre als sein zu müssen, Während das aktive Wahlrecht für die Kommunalwahlen 16 Jahre beträgt, liegt das passive Wahlrecht hier weiterhin bei 18 Jahren. [1] Das ist logisch nicht nachvollziehbar. Das hat wohl auch die Landesregierung Baden-Württemberg erkannt und neben verschiedenen Änderungen auch diese Regelung angepasst. [2] Niedersachsen könnte nachziehen.
Im Umkehrschluss würde dies im Übrigen auch bedeuten, dass mit Umsetzung des aktiven Wahlrechts zu Landtagswahlen für 16-jährige auch dort das passive Wahlrecht entsprechend angepasst werden müsste.
[1] https://www.wahlrecht.de/kommunal/niedersachsen.html
[2] https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/mitmachen/lp-17/gesetz-zur-aenderung-kommunalwahlrechtlicher-und-anderer-vorschriften/?comment%5BsearchComment%5D=9319&cHash=91b6fc80b75c3717f5435886980c37d2