Antrag an den Vorstand #6121
geschlossen€ 2.000.- Budget für Rechtsangelegenheiten im Wahlbereich 21
100%
Beschreibung
In der Gemeinde Algermissen wird allen Parteien Plakatwerbung untersagt. Plakatiert werden dürfen nur zur Verfügung gestellte Plakatwände mit Affichenplakaten. Der Platz ist z.T. gegrenzt, so dass nicht alle Parteien plakatieren können. Begründet wird das mit einem Beschluss des Gemeinderates.
Die Einschränkung verstößt gegen Artikel 21 Abs. 1 des Grundgesetzes, da Parteien damit in ihrer Aufgabe an der Willenbildung des Volkes mitzuwirken, beeinträchtigt werden. Durch den vorgegebenen und flächenmäßig begrenzten Platz wird des weiteren nicht die aus Art. 3 Abs. (3) abzuleitende Chancengleichheit gewahrt, da die Plätze nach dem “Windhundverfahren” den Schnellsten zufallen.
Darüber hinaus verstößt die Beschränkung gegen den Runderlaß RdErl. d. MW v. 5. 5. 2014 - 43-30056/3310 (Nds.MBl. Nr.27/2014 S.502)
Der Absatz 3.2 lautet:
Eine Plakatwerbung in der angegebenen Art überhaupt zu untersagen oder örtlich oder zeitlich in einer Weise einzuschränken, die der Ausübung des insoweit besonders bedeutungsvollen Grundrechts der freien Meinungsäußerung entgegensteht, wäre nicht verfassungskonform. Die Einräumung einer Sondernutzung (§ 8 FStrG, § 18 NStrG) oder vertraglicher Nutzungsrechte darf aus diesem Grund nicht von der Zahlung einer Gebühr abhängig gemacht werden.
Die Kommunalaufsicht hat dem Mißstand nicht abgeholfen.
Der Rechtsverstoß ist offensichtlich. Gegen diesen kann nur gerichtlich vorgegangen werden. Der erste Schritt ist der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung beim zuständigen Verwaltungsgericht.
Um formale Fehler zu vermeiden ist ein Anwalt zu beauftragen. Zur Deckung der Anwaltskosten beantrage ich hiermit ein Budget i.H.v. € 2.000.-. Dieses dient zu folgenden Zwecken:
Juristische Erstberatung
Klage vor dem Verwaltungsgericht
ggf. Strafanzeige(n) Rechtsbeugung wegen
Mit der Umsetzung beantrage ich, Juri Maximilian Mattis Glade, Alfeld als vertretungsberechtigter Vertreter der Piratenpartei Niedersachsen zu beauftragten. Die Beauftragung umfaßt die Auswahl und die Verhandlungen mit Anwälten und, soweit rechtlich zulässig, das Auftreten als Kläger im Namen der PP Nds.