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Antrag an den Vorstand #6121

geschlossen

€ 2.000.- Budget für Rechtsangelegenheiten im Wahlbereich 21

Von Richard Klaus vor mehr als 2 Jahren hinzugefügt. Vor fast 2 Jahren aktualisiert.

Status:
Erledigt
Priorität:
Normal
Zugewiesen an:
Beginn:
18.08.2022
Abgabedatum:
% erledigt:

100%

Umlaufbeschluss:
Ja
Beschlussnummer:
2022-08-22.U05
Thomas Ganskow:
Dafür
Wolf Vincent Lübcke:
Dafür
Jens Berwing:
Richard Klaus:
Dafür
Antragsstatus:
angenommen
Kim Höfer:
Dafür
Stefan Henke:
Dagegen
Stephan Franzelius:
Stefanie Oelker:
Pamela Kuhn:
Antonia-M. Hörster:
Dafür

Beschreibung

In der Gemeinde Algermissen wird allen Parteien Plakatwerbung untersagt. Plakatiert werden dürfen nur zur Verfügung gestellte Plakatwände mit Affichenplakaten. Der Platz ist z.T. gegrenzt, so dass nicht alle Parteien plakatieren können. Begründet wird das mit einem Beschluss des Gemeinderates.

Die Einschränkung verstößt gegen Artikel 21 Abs. 1 des Grundgesetzes, da Parteien damit in ihrer Aufgabe an der Willenbildung des Volkes mitzuwirken, beeinträchtigt werden. Durch den vorgegebenen und flächenmäßig begrenzten Platz wird des weiteren nicht die aus Art. 3 Abs. (3) abzuleitende Chancengleichheit gewahrt, da die Plätze nach dem “Windhundverfahren” den Schnellsten zufallen.

Darüber hinaus verstößt die Beschränkung gegen den Runderlaß RdErl. d. MW v. 5. 5. 2014 - 43-30056/3310 (Nds.MBl. Nr.27/2014 S.502)

Der Absatz 3.2 lautet:
Eine Plakatwerbung in der angegebenen Art überhaupt zu untersagen oder örtlich oder zeitlich in einer Weise einzuschränken, die der Ausübung des insoweit besonders bedeutungsvollen Grundrechts der freien Meinungsäußerung entgegensteht, wäre nicht verfassungskonform. Die Einräumung einer Sondernutzung (§ 8 FStrG, § 18 NStrG) oder vertraglicher Nutzungsrechte darf aus diesem Grund nicht von der Zahlung einer Gebühr abhängig gemacht werden.

Die Kommunalaufsicht hat dem Mißstand nicht abgeholfen.

Der Rechtsverstoß ist offensichtlich. Gegen diesen kann nur gerichtlich vorgegangen werden. Der erste Schritt ist der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung beim zuständigen Verwaltungsgericht.

Um formale Fehler zu vermeiden ist ein Anwalt zu beauftragen. Zur Deckung der Anwaltskosten beantrage ich hiermit ein Budget i.H.v. € 2.000.-. Dieses dient zu folgenden Zwecken:

Juristische Erstberatung
Klage vor dem Verwaltungsgericht
ggf. Strafanzeige(n) Rechtsbeugung wegen

Mit der Umsetzung beantrage ich, Juri Maximilian Mattis Glade, Alfeld als vertretungsberechtigter Vertreter der Piratenpartei Niedersachsen zu beauftragten. Die Beauftragung umfaßt die Auswahl und die Verhandlungen mit Anwälten und, soweit rechtlich zulässig, das Auftreten als Kläger im Namen der PP Nds.

Aktionen #1

Von Antonia-M. Hörster vor mehr als 2 Jahren aktualisiert

  • Antonia-M. Hörster wurde auf Dafür gesetzt
Aktionen #2

Von Thomas Ganskow vor mehr als 2 Jahren aktualisiert

  • Thomas Ganskow wurde auf Dafür gesetzt
Aktionen #3

Von Richard Klaus vor mehr als 2 Jahren aktualisiert

Nach Rücksprache wird obiger Antrag ergänzt:
Phil Höfer, Elze wird als Vertreter für Mattis Glade beauftragt.

Dafür: Richard

Aktionen #4

Von Kim Höfer vor mehr als 2 Jahren aktualisiert

  • Kim Höfer wurde auf Dafür gesetzt
Aktionen #5

Von Wolf Vincent Lübcke vor mehr als 2 Jahren aktualisiert

  • Wolf Vincent Lübcke wurde auf Dafür gesetzt
Aktionen #6

Von Stefan Henke vor mehr als 2 Jahren aktualisiert

  • Stefan Henke wurde auf Dagegen gesetzt
Aktionen #7

Von Stefan Henke vor mehr als 2 Jahren aktualisiert

Die Vertretung in einer Klage zu beauftragen halte ich für falsch.
Eventuell müsste sogar in Frage gestellt werden ob das überhaupt wirksam möglich ist.
Zur Umsetzung des Beschlusses braucht es in jedem Fall eine entsprechende Vollmacht, die von Thomas oder mir zu unterzeichnen wäre, da wir nach den Rücktritten von Pam und Stephan laut Satzung einzig vertretungsberechtigt sind.

Solange das Schiedsgerichtsverfahren betreffend Thomas Rücktritt nicht abgeschlossen ist, würde ich empfehlen die Vollmacht durch mich unterschreiben zu lassen, damit sie juristisch nicht anfechtbar ist.

Ich würde diese nicht jedoch nicht unterschreiben, weil ich es nicht befürworte eine Klagevollmacht auszusprechen.

Eine Beauftragung für einen Rechtsstreit auszusprechen in einem Landesverband, in dem wir die Aufgabe eine Geschäftsstelle auszusuchen aufgrund Ihrer Bedeutung nicht an eine Person übertragen wollen finde ich persönlich ziemlich absurd.

Aktionen #8

Von Thomas Ganskow vor mehr als 2 Jahren aktualisiert

Zuerst einmal, rein formal klagt der Landesverband Niedersachsen der Piratenpartei Deutschland gegen die Gemeinde Algermissen. Das ergibt sich schon aus der ersten Rechnung, die auf die Piratenpartei Niedersachsen ausgestellt ist.

Die Vertretung nach außen ist dahingehend wie Stefan richtig darstellt primär durch den 1V, bei dessen Verhinderung durch den 2 V und bei dessen Verhinderung durch den Schatzmeister gegeben. Anders als dargestellt rückt der stellvertretende Schatzmeister in dieser Funktion als unterschriftsberechtigt nach, was bspw. beim Rechenschaftsbericht zum Tragen käme. Was der Präzidenzfall wäre, der auch zur Vertretung nach außen in sonstigen Fällen, wenn 1V und 2V ausfallen. Somit ist es also nicht so, dass Stephan unterschreiben muss, wenn er es nicht will.

Was Stephan wieder einmal vollkommen außer Acht ist, ist die Tatsache, dass ich als 1V gem. einstweiliger Anordnung des SgdL bis zur Entscheidung im Hauptverfahren unzweifelhaft 1V mit allen damit verbundenen Rechten bin. Und sich somit die Notwendigkeit, dass er unterschreiben müsste, ebenfalls nicht ergibt. Solange ich das täte, was ich tun würde. Aber auch das ist nicht nötig.

Denn gem. der Vertretungsregelung in der Satzung § 14 (3) S. 8 kann der Landesvorstand weitere Piraten mittels Beschluss beauftragen, ihn nach außen zu vertreten, namentlich auch in Rechtsangelegenheiten, was er mit diesem Beschluss hier tut. Das betrifft somit sowohl das Beauftragen einer Klage wie auch die Vertretung des Landesvorstands vor Gericht, wozu dann natürlich der beauftragte Anwalt zuständig ist.

Das Einzige, was mir nicht so ganz klar ist, ist, ob wir nun Mattis oder Phil beauftragen oder ob Phil nur für den Fall, dass Mattis die Beauftragung nicht ausführen kann, dessen Vertreter ist.

Aktionen #9

Von Stefan Henke vor mehr als 2 Jahren aktualisiert

Da der Beschluss im Umlauf gefasst ist und nicht mehr abgelehnt werden kann und Thomas in seiner Funktion als 1. Vorsitzender und Richard in seiner Funktion als verantwortlicher in Rechtsfragen den Beschluss befürworten gehe ich davon aus, dass dieser Beschluss in dieser Form zur Umsetzung kommen wird.

Da es für mich nicht in Betracht kommt dieser Beauftragung zuzustimmen bzw. für die daraus ggf. entstehenden Folgen Verantwortung zu tragen erkläre ich meinen Rücktritt vom Amt des stellvertretenden Vorsitzenden.

Ich wünsche im weiteren allen verbliebenen LaVos gutes Gelingen und stehe für Klarungs- bzw. Abstimmungsbedarfe zur Verfügung.

Aktionen #10

Von Jens Berwing vor etwa 2 Jahren aktualisiert

  • Status wurde von Neu zu In Bearbeitung geändert
  • Zugewiesen an wurde von Lavo 10 zu Richard Klaus geändert
  • % erledigt wurde von 0 zu 50 geändert
  • Beschlussnummer wurde auf 2022-08-22.U05 gesetzt
  • Antragsstatus wurde auf angenommen gesetzt
Aktionen #11

Von Stephan Franzelius vor fast 2 Jahren aktualisiert

  • Status wurde von In Bearbeitung zu Erledigt geändert
  • % erledigt wurde von 50 zu 100 geändert
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