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Wahlprogramm #4282

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Digitale Netzwerke in die Landesverfassung

Von Thomas Ganskow vor mehr als 3 Jahren hinzugefügt. Vor mehr als 3 Jahren aktualisiert.

Status:
Erledigt
Priorität:
Normal
Zugewiesen an:
Beginn:
12.12.2021
Abgabedatum:
geprüft:
Ja
ins Wiki übertragen:
Ja

Beschreibung

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Digitale Netzwerke in die Landesverfassung

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für eine Eirweiterung der Landesverfassung ein, die die Meinungsfreiheit in allen Medien sicherstellt. So soll der neue Passus als Artikel 3 (4) lauten: "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk, Film und digitale Netzwerke werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt."

==Begründung:==
Die Landesverfassung )1) ist als Ausführung des Grundgesetzes zu sehen, sodass der dort enthaltene Artikel 5 (1) Geltung (2) besitzt. Was darin fehlt, ist die Einbeziehung der digitalen Netzwerke. Insofern bietet es sich an, diesen gesamten Passus erweitert um eben diese beiden Worte in der Landesverfassung zu verankern. Der Passus aus dem Grundgesetz findet sich beispielsweise in der Landesverfassung von Sachsen-Anhalt in Artikel 10 (1). (3)

Das entspricht dann auch der landesrechtlichen Umsetzung einer bundespolitischen Forderung (4).

(1) http://www.voris.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsvorisprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-VerfNDV3Art57&doc.part=X&doc.price=0.0#jlr-VerfNDV2Art3
(2) https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html
(3) https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Downloads/Rechtsgrundlagen/2016_Landesverfassung_LV.pdf
(3) https://wiki.piratenpartei.de/Bundestagswahl_2017/Wahlprogramm#.E2.80.9EDigitale_Netzwerke.E2.80.9C_ins_Grundgesetz

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