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Antrag an den Vorstand #12251

Von Wolf Vincent Lübcke vor etwa 2 Monaten aktualisiert

Der Landesvorstand möge beschließen: 

 Der Prozess zur Freigabe von Zahlungen wird wie folgt angepasst: 
 Vor Ausführung einer Zahlung ist diese durch zwei Vorstandsmitglieder freizugeben. Eine Freigabe einer Zahlung in eigner Angelegenheit ist nicht zulässig. Diese muss durch nicht betroffene Vorstandsmitglieder erfolgen. Erst nachdem beide Freigaben vorliegen darf eine Zahlung durch einen Kontobevollmächtigten ausgeführt werden. Dies gilt nicht für wiederkehrende Zahlungen aus laufenden Verträgen. 
 Die Freigaben sollen in der Regel über das Ticketsystem erfolgen. Ist dies nicht möglich sind die Freigaben anderweitig zu dokumentieren und im Ticketsystem nachzutragen, sobald dies möglich ist. 

 alte Regelung:  
 Vor Ausführung einer Zahlung ist diese durch den Schatzmeister oder seinen Stellvertreter (Schatzmeister-Freigabe) und durch ein weiteres Vorstandsmitglied (Zweite Freigabe) freizugeben. Eine Freigabe einer Zahlung in eigner Angelegenheit ist nicht zulässig. Diese muss durch nicht betroffene Vorstandsmitglieder erfolgen. Sind sowohl der Schatzmeister als auch sein Stellvertreter Betroffene, kann die Schatzmeister-Freigabe auch durch den Vorsitzenden oder die stellv. Vorsitzende erfolgen. Erst nachdem beide Freigaben vorliegen darf eine Zahlung durch einen Kontobevollmächtigten ausgeführt werden. Dies gilt nicht für wiederkehrende Zahlungen aus laufenden Verträgen. 

 


 Die Freigaben sollen in der Regel über das Ticketsystem erfolgen. Ist dies nicht möglich sind die Freigaben anderweitig zu dokumentieren und im Ticketsystem nachzutragen, sobald dies möglich ist.

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