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Antrag an den Vorstand #6027

Von Wolf Vincent Lübcke vor mehr als 1 Jahr aktualisiert

Der Landesvorstand möge beschließen: 

 Um die Zusammenarbeit im Landesvorstand nicht zu beeinflussen und eine möglichst unbefangene Entscheidung zu ermöglichen, werden Anträge auf Ordnungsmaßnahmen die beim Landesvorstand gegen Mitglieder des Landesvorstandes gestellt werden, durch den Landesvorstand als Antrag des Landesvorstandes beim Bundesvorstand gestellt, um dort drüber entscheiden zu lassen.  

 Sollte im Rahmen der Behandlung des Antrags eine Anhörung des Antragsstellers erforderlich sein, beauftragt der Landesvorstand hiermit den ursprünglichen Antragssteller den Landesvorstand bei dieser Anhörung als Beauftragter zu vertreten. 

 Begründung: 
 Um die zukünftige Zusammenarbeit im Landesvorstand nicht zu beeinflussen ist es sinnvoller, wenn über einen OM Antrag gegen ein Mitglied des LaVo nicht der LaVo sondern der BuVo entscheidet. 
 Da der Bundesvorstand nur OM Anträge annimmt, die durch einen Landesvorstand gestellt werden, ist es erforderlich, dass der Landesvorstand diese Anträge beim BuVo einreicht.  

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