Antrag an den Vorstand #6027
geschlossenUmgang mit Anträgen auf Ordnungsmaßnahmen gegen Mitglieder des Landesvorstandes
100%
Beschreibung
Der Landesvorstand möge beschließen:
Um die Zusammenarbeit im Landesvorstand nicht zu beeinflussen und eine möglichst unbefangene Entscheidung zu ermöglichen, werden Anträge auf Ordnungsmaßnahmen die beim Landesvorstand gegen Mitglieder des Landesvorstandes gestellt werden, durch den Landesvorstand als Antrag des Landesvorstandes beim Bundesvorstand gestellt, um dort drüber entscheiden zu lassen.
Sollte im Rahmen der Behandlung des Antrags eine Anhörung des Antragsstellers erforderlich sein, beauftragt der Landesvorstand hiermit den ursprünglichen Antragssteller den Landesvorstand bei dieser Anhörung als Beauftragter zu vertreten.
Begründung:
Um die zukünftige Zusammenarbeit im Landesvorstand nicht zu beeinflussen ist es sinnvoller, wenn über einen OM Antrag gegen ein Mitglied des LaVo nicht der LaVo sondern der BuVo entscheidet.
Da der Bundesvorstand nur OM Anträge annimmt, die durch einen Landesvorstand gestellt werden, ist es erforderlich, dass der Landesvorstand diese Anträge beim BuVo einreicht.
Von Wolf Vincent Lübcke vor mehr als 2 Jahren aktualisiert
- Beschreibung aktualisiert (Vergleich)
Von Antonia-M. Hörster vor mehr als 2 Jahren aktualisiert
- Antonia-M. Hörster wurde auf Dafür gesetzt
Von Richard Klaus vor mehr als 2 Jahren aktualisiert
Die Idee ist im Prinzip gut. Da wir das aber bisher nicht so gemacht haben, halte ich es für einer Diskussion wert, darüber zu sinnieren. Es muß nicht alles nach oben durchgereicht werden. Wir sollten unsere Entscheidungsbefugnis nicht ohne zwingenden Grund generell einschränken. Es gibt sehr gute Gründe dafür, Anträge vor Ort auf Landesebene zu bearbeiten. Insbesondere ist der BuVo nicht so gut über die Umstände im Bilde wie wir.
Von Richard Klaus vor mehr als 2 Jahren aktualisiert
- Richard Klaus wurde auf Dagegen gesetzt
Nach weiteren Überlegungen:
Dagegen. Wir verlieren damit die Hoheit auf Landesebene selbst zu entscheiden. Des weiteren wird der innerparteiliche Rechtsweg (Beschwerde beim BuVo) dadurch beschnitten. Entscheidungen die schnell getroffen werden können, werden dadurch nur unnötig hinausgezögert.
Von Stefan Henke vor mehr als 2 Jahren aktualisiert
- Stefan Henke wurde auf Enthaltung gesetzt
Aufgrund der Betroffenheit meiner Person von einem der OM Anträge, möchte ich auf die Art der Behandlung keinen Einfluss nehmen.
Von Wolf Vincent Lübcke vor mehr als 2 Jahren aktualisiert
- Umlaufbeschluss wurde von Ja zu Nein geändert
Von Thomas Ganskow vor mehr als 2 Jahren aktualisiert
- Thomas Ganskow wurde auf Dafür gesetzt
Redet der Vorstand untereinander über eine OM und verhängt diese dann auch, liefert die davon betroffene Person ihre ganze Argumentationslinie gratis der Gegenpartei, nämlich dem Landesvorstand an sich. Und welches Landesvorstandsmitglied würde schon bspw. eine OM Stufe 3 oder 4 akzeptieren, ohne dann ein Schiedsgericht den Fall überprüfen zu lassen? Oder auch eine der Stufen 1 oder 2? Innerhalb des dann unweigerlich folgenden anschließenden SG-Verfahrens dürfte es schwer fallen, neue entlastende Argumente zu finden, die der Gegenseite - immer noch der Landesvorstand - nicht schon bekannt sind und die damit in ihrer Argumentation agieren kann.
Abgesehen davon ist bei jedem Antrag auf OM eine Mediation vorgeschaltet. Damit kann man die letztendliche Entscheidung wunderbar in die Länge ziehen und einen Vorstand lähmen.
Was mir nicht gefällt ist, dass der Antragsteller den Landesvorstand vertritt. Damit vergibt sich der Landesvorstand wirklich die Möglichkeit, seine Sicht der Dinge darzustellen. Und damit ist einem Wildwuchs von OM gegen Mitglieder des Landesvorstands Tür und Tor geöffnet. Es sollte also kein Automatismus sein, sondern immer noch die Möglichkeit bestehen, dass der LaVo eine fallweise Entscheidung hinsichtlich der Weiterleitung an den BuVo in seiner Kompetenz behält.
Damit vergeben wir uns auch keine Kompetenz. Die, seinen wir ehrlich, im Zweifelsfall dafür genutzt wird, eine möglichst harmonische Zusammenarbeit zu gewährleisten oder das andere Extrem, ein missliebiges Vorstandsmitglied zu verdrängen. Und somit nicht zwangsläufig zu einem Ergebnis führt, was dem der OM zugrunde liegenden Sachverhalt gerecht wird.
Im Prinzip Dafür, aber da muss noch dran gefeilt werden.
Von Thomas Ganskow vor mehr als 2 Jahren aktualisiert
- Thomas Ganskow wurde von Dafür zu Enthaltung geändert
Von Richard Klaus vor etwa 1 Jahr aktualisiert
- Status wurde von Neu zu Erledigt geändert
- % erledigt wurde von 0 zu 100 geändert