Antrag an den Vorstand #6754
geschlossenÄnderung der LaVo-GO
100%
Beschreibung
Der Landesvorstand möge beschließen:
In die Geschäftsordnung des Landesvorstands wird an das Ende von § 1 angefügt:
Arbeitstreffen dienen der inhaltlichen Vorbereitung des Gremiums auf Sitzungen und der Besprechung organisatorischer und sonstiger nicht einem Beschluss unterliegenden Inhalte. Jedes Vorstandsmitglied kann zu einem Arbeitstreffen unter der Angabe von Termin und einer Tagesordnung einladen. Eine Ladungsfrist besteht nicht.
Arbeitstreffen sind grundsätzlich öffentlich abzuhalten. Bei einem Arbeitstreffen können keine Beschlüsse nach § 3 gefasst werden.
Begründung:
Mit Beschluss in #6628 hat der Landesvorstand die Öffentlichkeit seiner Arbeitssitzungen beschlossen. Dies bedingt eine Änderung der GO des Landesvorstands.
Der Text besteht aus der entsprechenden Regelung des Bundesvorstands, erweitert um praxisrelevante Inhalte.