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Wahlprogramm #6239

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Änderungsantrag 17.3 Transparenz bei Abgeordneten

Added by Thomas Ganskow about 3 years ago. Updated about 3 years ago.

Status:
Neu
Priority:
Normal
Start date:
08/29/2022
Due date:
geprüft:
No
ins Wiki übertragen:
No

Description

Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen:

In 17.3. Transparenz bei Abgeordneten wirde die Überschrift erweitert um die Worte "und Regierung"

Im Text werden im vierten Absatz die Worte "die Regelungen für den Bundestag nicht unterschreiten darf" ersetzt durch die Worte "die gültig für Parlament und Regierung. Dazu gehören eine verpflichtende Registrierung aller Lobbyisten, Regelungen zu Sanktionen bei Verstößen, die Benennung der Auftraggeber bei Anwälten und Agenturen, die Angabe von Geldmitteln und Personaleinsatz, die Dokumentation stattgefundener Besuche, die Veröffentlichung von Lobby-Eingaben, ein Verhaltenskodex für Lobbyisten sowie eine unabhängige Lobbybeauftragung."

Der komplette Absatz lautet dann:

Weiterhin setzen wir uns für die Einführung eines Lobbyregisters ein, was die gültig für Parlament und Regierung. Dazu gehören eine verpflichtende Registrierung aller Lobbyisten, Regelungen zu Sanktionen bei Verstößen, die Benennung der Auftraggeber bei Anwälten und Agenturen, die Angabe von Geldmitteln und Personaleinsatz, die Dokumentation stattgefundener Besuche, die Veröffentlichung von Lobby-Eingaben, ein Verhaltenskodex für Lobbyisten sowie eine unabhängige Lobbybeauftragung.

Begründung:
Damit orientieren wir uns an den grundsätzlichen Punkten, die von Trancparency International eingefordert werden [1]. Dies ist auch inhaltlich klarer, als die bisherige Formulierung.

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Updated by Thomas Ganskow about 3 years ago

Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen:

In 17.3. Transparenz bei Abgeordneten wirde die Überschrift erweitert um die Worte "und Regierung"

Im Text werden im vierten Absatz die Worte "was die Regelungen für den Bundestag nicht unterschreiten darf" ersetzt durch die Worte "die gültig für Parlament und Regierung sind. Dazu gehören eine verpflichtende Registrierung aller Lobbyisten, Regelungen zu Sanktionen bei Verstößen, die Benennung der Auftraggeber bei Anwälten und Agenturen, die Angabe von Geldmitteln und Personaleinsatz, die Dokumentation stattgefundener Besuche, die Veröffentlichung von Lobby-Eingaben, ein Verhaltenskodex für Lobbyisten sowie eine unabhängige Lobbybeauftragung." Weiterhin wird die Zahl 18 durch die Zahl 20 ersetzt.

Der komplette Absatz lautet dann:

Weiterhin setzen wir uns für die Einführung eines Lobbyregisters ein, die gültig für Parlament und Regierung. Dazu gehören eine verpflichtende Registrierung aller Lobbyisten, Regelungen zu Sanktionen bei Verstößen, die Benennung der Auftraggeber bei Anwälten und Agenturen, die Angabe von Geldmitteln und Personaleinsatz, die Dokumentation stattgefundener Besuche, die Veröffentlichung von Lobby-Eingaben, ein Verhaltenskodex für Lobbyisten sowie eine unabhängige Lobbybeauftragung. Dies soll rückwirkend zum Beginn der 20. Legislaturperiode eingeführt werden.

Begründung:
Damit orientieren wir uns an den grundsätzlichen Punkten, die von Trancparency International eingefordert werden [1]. Dies ist auch inhaltlich klarer, als die bisherige Formulierung.

[1] https://lobbyranking.de/laender/niedersachsen/

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