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Antrag an den Vorstand #4862

geschlossen

Nutzungsordnung für digitale Endgeräte die Parteieigentum darstellen

Von Stephan Franzelius vor etwa 2 Jahren hinzugefügt. Vor etwa 2 Jahren aktualisiert.

Status:
Erledigt
Priorität:
Normal
Zugewiesen an:
Beginn:
27.02.2022
Abgabedatum:
% erledigt:

100%

Umlaufbeschluss:
Nein
Beschlussnummer:
Thomas Ganskow:
Dagegen
Wolf Vincent Lübcke:
Jens Berwing:
Richard Klaus:
Antragsstatus:
Kim Höfer:
Stefan Henke:
Stephan Franzelius:
Stefanie Oelker:
Pamela Kuhn:
Antonia-M. Hörster:

Beschreibung

Der Landesvorstand möge die folgende Nutzungsordnung beschließen:

  1. Digitale Endgeräte die sich im Parteieigentum befinden sind als solches zu behandeln. Dies umfasst die schonende Nutzung und der sorgfältige Umgang.
  2. Die auf oben genannten Geräten gespeicherten Daten gehen in das Eigentum der Partei über, soweit sie es noch nicht sind. Bei Verlust oder nicht Erreichbarkeit übernimmt die Partei keine Haftung.
  3. Die Nutzung von Funktionsaccounts ist für die private Nutzungausgeschlossen.
  4. Soweit möglich ist auf den Geräten ein Gastaccount einzurichten um jedem Menschen darüber eine Möglichkeit zu geben am digitalen Leben teilzunehmen.
  5. Bei Nutzung nach Satz 4. dürfen keine Daten auf dem Gerät gespeichert werden.
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