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Wahlprogramm #4486

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Ergänzung - Abschiebungen verhindern, hier: Beendigung der Abschiebehaft

Von Thomas Ganskow vor mehr als 2 Jahren hinzugefügt. Vor etwa 2 Jahren aktualisiert.

Status:
Erledigt
Priorität:
Normal
Zugewiesen an:
Beginn:
18.01.2022
Abgabedatum:
geprüft:
Nein
ins Wiki übertragen:
Ja

Beschreibung

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Ergänzung - Abschiebungen verhindern, hier: Beendigung der Abschiebehaft

Der Punkt 7.1 Abschiebungen verhindern wird wie folgt nach seinem letzten Absatz ergänzt:

Des weiteren setzen wir uns für die sofortige Schließung des Abschiebegefängnisses in Langenhagen ein. Alternativen dazu dürfen nicht eingerichtet werden.

==Begründung:==
In Abschiebegefängnissen werden Menschen gesperrt, deren vielfach einziges „Vergehen“ darin besteht, aus einem Staat gekommen zu sein, der nicht dazu berechtigt, einen dauerhaften Asylanspruch zu erhalten. Sollen diese Menschen dann abgeschoben werden und wird erwartet, dass sie darauf nicht wie das Kaninchen vor der Schlange warten, werden sie bis zur Abschiebung inhaftiert. Dabei kommt es unter anderem immer wieder zur Inhaftierung von Minderjährigen unter 14 Jahren. Würden deutsche Kinder unter 14 Jahren eingesperrt werden, gäbe es einen gesamtgesellschaftlichen Aufschrei.

Abschiebehaft gibt es seit über 100 Jahren. Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt, dass die Unterbringung von zur Abschiebung vorgesehenen Menschen in Gefängnissen verfassungsrechtlich nicht haltbar ist. In der Folge wurde ehemalige Kasernengebäude am Flughafen Langenhagen zu einer zentralen Sammelstelle für Abzuschiebende aus Niedersachsen und in Amtshilfe auch für andere Bundesländer hergerichtet. Entgegen der eigentlichen Zielvorgabe hat diese Einrichtung Gefängnischarakter. Umzäunung mit aufgesetztem Stacheldraht, vergitterte Fenster, eingeschränkter Bewegungsspielraum – was ist das anderes als ein Gefängnis?

Hinzu kommt, dass in jüngerer Vergangenheit in verschiedenen Fällen „normale“ Untersuchungs- oder verurteilte Häftlinge im Abschiebegefängnis „zwischen geparkt“ wurden. Damit wurde der Grundtenor des BVG-Urteils ad absurdum geführt, Häftlinge von Abzuschiebenden zu trennen.

Abgesehen davon, dass es ohnehin keine per se „Sicheren Herkunftsländer“ gibt, kommt es immer wieder zu Fehlinhaftierungen. [1] Eine ordentliche juristische Vertretung ist vielfach unmöglich, da die wenigsten dort untergebrachten Menschen deutsch verstehen oder schreiben können. Das bedeutet bspw., dass sie gar nicht wissen, welche Rechte sie haben und wie sie diese artikulieren können. Aber selbst wenn sie es wissen, müssen entsprechende Anträge wie der auf einen Arztbesuch auf Deutsch ausgefüllt werden.

Abschiebegefängnisse sind noch schwärzere Löcher, als Gefängnisse überhaupt. Nicht selten kommt es zu ungerechtfertigten Übergriffen, die nicht verfolgt werden, weil die betroffene Person kurze Zeit danach abgeschoben wird. Die kleinsten Verstöße gegen die Hausordnung, die es natürlich auch nicht in allen Sprachen dieser Welt gibt, werden mit Einzelhaft bestraft. Oftmals weiß niemand, dass eine Person überhaupt in eine Abschiebehaft verbracht wurde. Es sind Fälle bekannt, bei denen eine Verhaftung in der Ausländerbehörde vorgenommen wurden, als die Betroffenen in einer Arbeitspause ihre Aufenthaltsberechtigung verlängern wollten.

All das sind Punkte, die sich dermaßen verselbständigt haben, dass auch hier eine Reform nicht mehr hilft. Nur die sofortige Schließung und die Entlassung der Festgehaltenen in ihre bisherige Umgebung kann da Abhilfe schaffen.

[1] https://www.neues-deutschland.de/artikel/1128861.langenhagen-zu-unrecht-im-abschiebeknast.html

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Von Thomas Ganskow vor etwa 2 Jahren aktualisiert

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