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Wahlprogramm #2061

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Abschiebungen verhindern

Von Thomas Ganskow vor mehr als 3 Jahren hinzugefügt. Vor mehr als 2 Jahren aktualisiert.

Status:
Erledigt
Priorität:
Normal
Zugewiesen an:
Beginn:
03.10.2020
Abgabedatum:
geprüft:
Nein
ins Wiki übertragen:
Ja

Beschreibung

Ergebnis der 2. Kammer SME
Dafür: 62,0 %, Dagegen: 20,0 %, Enthaltung 18,0 %
Geglättetes Ergebnis: Dafür: 75,61 %, Dagegen 24,39 %

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Abschiebungen verhindern

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, Abschiebungen und Ausweisungen generell nicht mehr durchzuführen. Als besonders schutzbedürftig sehen wir

  1. Personen, die das Kriterium der Schwerbehinderung erfüllen,
  2. Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben,
  3. Minderjährige,
  4. Personen, bei denen psychische Traumata festgestellt wurden,
  5. Personen, die in ihrer Heimat für Vergehen bedroht sind, für das es hier keine Bestrafung gäbe
  6. Personen, die länger als fünf Jahre geduldet sind
  7. Personen mit festem Arbeitsverhältnis
  8. Schwangere ab der 14. Schwangerschaftswoche
  9. Personen, die in Deutschland aufgewachsen sind
  10. Personen, die zu einer der vorgenannten Personen in familiärer Beziehung 1. und 2. Grades stehen und mit ihnen zusammen leben wollen

an.

Weiterhin soll es ab sofort keine Abschiebungen mehr geben

  1. in den Monaten, in denen in den Herkunftsstaaten dem hiesigen Winter vergleichbare Temperaturen herrschen,
  2. in den hiesigen Nachtstunden
  3. in Staaten, in denen Bürgerkrieg herrscht,
  4. in Staaten, in denen eine nennenswerte staatliche Struktur einer kriminellen Struktur gewichen ist,
  5. in Staaten, in denen UN-Truppen oder solche aus NATO-Staaten zur Sicherung stationiert sind.

Denn niemand verlässt ohne Anlass seine Heimat, es gibt handfeste Gründe dafür. Diese Ausnahmen sollen bei allen Betroffenen angewandt werden, die sich der Regeln der freiheitlich-demokratischen Grundordnung angenommen haben.

==Begründung:==

Mit dieser Aussage soll die Landesregierung an die Regelungen in Artikel 33 der UN-Flüchtlingskonvention hingewiesen werden. (1) Und an das, was man Menschlichkeit nennt.

Ich hatte eigentlich auch nicht daran gedacht, im ersten Teil Schwangere mit aufzunehmen zu müssen. Denn da gibt es schon Urteile (2). Aber das ist nur die halbe Wahrheit. Neuere Urteile sprechen davon, dass erst mit der Mutterschutzfrist zumindest in Niedersachsen ein eingeschränkter Schutz gilt (3) (4). Die beginnt aber erst acht Wochen vor der Geburt (5). Demgegenüber ist hier die 14. Schwangerschaftswoche gewählt, weil nur bis zu dieser ein regulärer Schwangerschaftsabbruch möglich ist. Denn der könnte die Folge sein, wenn man sein Kind nicht dort sterben sehen möchte, wohin man wieder abgeschoben wird. Danke, christliches Abendland.

(1) http://www.asyl.net/fileadmin/user_upload/gesetzetexte/gfk.prn.pdf
(2) https://www.onlineurteile.de/artikel/auslaenderbehoerde-darf-schwangere-nicht-abschieben
(3) http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE130000275&psml=bsndprod.psml&max=true
(4) http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE190000633&psml=bsndprod.psml&max=true
(5) https://www.smart-rechner.de/mutterschutz/ratgeber/mutterschutzfrist.php

Aktionen #1

Von Thomas Ganskow vor mehr als 2 Jahren aktualisiert

  • Status wurde von Neu zu Erledigt geändert
  • ins Wiki übertragen wurde von Nein zu Ja geändert

Angenommen, im LMV-Wiki vermerkt und in das vorläufige Programm überführt.

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