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Wahlprogramm #2057

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Ein ökologisches Jagdrecht für Niedersachsen

Von Thomas Ganskow vor mehr als 3 Jahren hinzugefügt. Vor fast 2 Jahren aktualisiert.

Status:
Erledigt
Priorität:
Normal
Zugewiesen an:
Beginn:
03.10.2020
Abgabedatum:
geprüft:
Nein
ins Wiki übertragen:
Nein

Beschreibung

Ergebnis der 2. Kammer SME
Dafür: 72,0 %, Dagegen: 14,0 %, Enthaltung 14,0 %
Geglättetes Ergebnis: Dafür: 83,72 %, Dagegen 16,28 %

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Ein ökologisches Jagdrecht für Niedersachsen

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für ein ökologisch-orientiertes Jagdrecht am Beispiel Nordrhein-Westfalens (Stand Juni 2015) ein. Eine Ausweitung der Liste der dem Jagdrecht unterliegenden Arten lehnen wir ab. Denn dieses schafft einen Ausgleich zwischen den Ansprüchen der Natur und denen der Jägerschaft.

==Begründung:==

Das neu geschaffene Jagdrecht in Nordrhein-Westfalen (1) ist unter anderem dem Eintreten der dortigen Piraten-Fraktion zu verdanken (2) Dort sind auch Regelungen enthalten, die zwar dem Bundesjagdrecht (3) unterliegen, für die es jedoch keine Regelungen im Landesjagdrecht gab und im niedersächsischen Jagdrecht (4) gibt. Muss es auch nicht, weil das Jagdrecht gem. Art. 74, Abs. 1, Satz 28 Grundgesetz ein konkurrierendes Recht zu dem des Bundes ist. Und da gilt dann gem. Art. 72 Abs. 3 das später Beschlossene.

Es könnte sich das NRW-Jagdrecht natürlich auch wieder ändern, deshalb ist klargestellt, welche Version wir meinen. Nämlich die, der auch die Piraten zugestimmt haben.

Als Elemente, die nicht im niedersächsischen Jagdrecht und dem des Bundes verankert sind sind beispielhaft zu benennen:

  • Die Beendigung des Einsatzes von bleihaltiger Büchsenmunition
  • Die Beendigung der Baujagd auf Fuchs oder Dachs
  • Die Beendigung der Lockjagd auf Rabenkrähen außerhalb der Einzeljagd
  • Die Verschärfung der Voraussetzungen zum Abschuss von Hunden
  • Die Beendigung des Abschusses von Katzen
  • Die Beendigung von Totschlagfallen zur Fangjagd

"Am Beispiel von" sagt nichts anderes aus, als dass das, was zum Zeitpunkt der Beschlusslage gültig ist, als Grundlage genommen wird. Von daher sind Spielräume möglich, die im Beteiligungsprozess auf parlamentarischer Ebene sowieso nicht auszuschließen sind.

Mit dem dritten Satz des Antrags ist unsere Beschlusslage zum Wolf bedacht (5), der weder niedersächsischem noch bundesrechtlichem Jagdrecht unterliegt.

(1) https://www.umwelt.nrw.de/fileadmin/redaktion/Broschueren/oekologisches_jagdgesetz_nrw_broschuere.pdf
(2) https://wiki.piratenpartei.de/NRW-Web:Positionspapiere#Positionspapier_zur_geplanten_Neufassung_des_Landesjagdgesetzes_NRW
(3) https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bjagdg/gesamt.pdf
(4) http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=JagdG+ND&psml=bsvorisprod.psml&max=true&aiz=true
(5) https://wiki.piratenpartei.de/NDS:Wahlprogramm_LTW_2017#Der_Wolf_geh.C3.B6rt_zu_Niedersachsen

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Von Thomas Ganskow vor fast 2 Jahren aktualisiert

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