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Wahlprogramm #1940

geschlossen

Reguläre Staatskirchenleistungen aufheben

Von Thomas Ganskow vor etwa 4 Jahren hinzugefügt. Vor etwa 3 Jahren aktualisiert.

Status:
Erledigt
Priorität:
Normal
Zugewiesen an:
-
Beginn:
03.09.2020
Abgabedatum:
geprüft:
Nein
ins Wiki übertragen:
Ja

Beschreibung

  1. Kammer SME: Dafür: 90.57%, Dagegen: 3,77%, Enthaltung 5,66% Geglättetes Ergebnis: Dafür: 96,0%, Dagegen 4,0%

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Reguläre Staatskirchenleistungen aufheben

Modul 1: Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für eine zeitnahe Abschaffung aller Staatsleistungen an die im Grundgesetz dafür benannten Religionsgemeinschaften ein. Wie vom Grundgesetz gefordert, soll die Ablösung mit einem Landesgesetz durchgeführt werden, dessen Grundlagen vom Bundesgesetzgeber zu legen sind. Niedersachsen soll sich im Bundesrat dafür einsetzen, dass alle Länder und der Bund eine gemeinsame Kommission mit diesem Ziel unter Hinzuziehung aller Beteiligten einrichten, die zudem den Wert der verstaatlichten kirchlichen Besitztümer und der bisher ausgezahlten Entschädigungsleistungen an die beiden Kirchen ermittelt und einen Vorschlag für eine abschließende Entschädigungszahlung erarbeiten soll. Denn Staatskirchenleistungen sind ein Relikt der Vergangenheit.

Modul 2: Bestenfalls sollen derartige Leistungen an die Kirchen in dem Maß gezahlt werden, welches konfessionslosen Gemeinschaften zugestanden wird.

==Begründung:==

Modul 1:
Staatsleistungen sind entstanden, um Säkularisierungen von Kirchengut, hauptsächlich während der Reformationszeit, durch den Westfälischen Frieden oder eben durch Reichsdeputationshauptschluss von 1803 auszugleichen. Der Staat eignete sich kirchliches Vermögen und Territorium an, übernahm aber gleichzeitig die Gewähr für die finanzielle Ausstattung der Kirchen. Diese Ansprüche der Kirchen haben sich über die Weimarer Republik bis zum heutigen Tage erhalten. (1)

Nach Artikel 140 Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 138 Weimarer Reichsverfassung werden die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften durch die Landesgesetzgebung abgelöst, wobei die Grundsätze hierfür vom Reich, heute vom Bund aufzustellen sind. Dieser Gesetzgebungsauftrag ist seit 1919 nicht erfüllt worden, so dass es an einer wesentlichen Voraussetzung für eine Ablösung der Staatsleistungen mangelt. Für eine Kürzung der Staatsleistungen bedürfte es neuer Vertragsverhandlungen.

Rechtsgrundlage für die Zahlung dieser staatlichen Leistungen ist in Niedersachsen der Loccumer Vertrag vom 19.03.1955 sowie das Niedersachsenkonkordat vom 26.02.1965. Das Land Niedersachsen zahlt seit dieser Zeit die Staatsleistungen, deren Höhe laufend den Veränderungen der Besoldung der Landesbeamten angepasst wird.

Waren es im Haushaltsjahr 2016 noch sage und schreibe 44.614.000 €, so ist der Haushaltsansatz für 2019 schon bei 47.969.000 € (2) Auf die nächste Legislatur bezogen ergäbe es ein Einsparpotential von bis zu rund 230 Mio. €. Damit ließen sich selbst nach Abzug einmalig zu zahlenden Staatsleistungen unsere anderen Punkte wahrscheinlich weitgehend finanzieren.

Nicht nachvollziehbar ist, warum nicht längst entsprechende Schritte gemacht wurden. Denn selbst die Kirchen sehen ein, dass dieses Relikt aus alten Zeiten nicht mehr zeitgemäß ist. (3)

Diese Forderung ist in verkürzter Form bereits Element des Allgemeinen Niedersächsischen Programms (4)

Nodul 2:
Demgegenüber wird übrigens der Humanistische Verband Niedersachsen (5) gemäß 684 37-3 lediglich mit 264.000 € bedacht. Da ist es nicht einzusehen, warum die evangelische und die katholische Kirche mehr bekommen sollen.

(1) http://www.taz.de/!5064407/
(2) http://www.humanistische-union.de/typo3/ext/naw_securedl/secure.php?u=0&file=uploads/media/v225_29b_Staatsleistungen2019-2_Jahr2019.pdf&t=1570041717&hash=9ec64ee1bc8f729ba399f425a1f276ec
(3) https://www.dw.com/de/kirchen-zur-abl%C3%B6sung-der-staatsleistungen-bereit/a-17214285
(4) https://wiki.piratenpartei.de/NDS:Allgemeines_Programm#Trennung_von_Staat_und_Kirche
(5) http://www.hvd-niedersachsen.de/humanistischer-verband.html

Aktionen #1

Von Thomas Ganskow vor etwa 3 Jahren aktualisiert

  • Status wurde von Neu zu Erledigt geändert
  • ins Wiki übertragen wurde von Nein zu Ja geändert

Angenommen, im LMV-Wiki vermerkt und in das vorläufige Programm überführt.

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