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Antrag an den Vorstand #1655

geschlossen

Festlegung eines Budgets für eventuelle Klage gegen Wahlrechtsänderung

Von Thomas Ganskow vor mehr als 4 Jahren hinzugefügt. Vor mehr als 3 Jahren aktualisiert.

Status:
Erledigt
Priorität:
Normal
Zugewiesen an:
-
Kategorie:
Antrag an den Vorstand
Beginn:
04.07.2020
Abgabedatum:
% erledigt:

100%

Umlaufbeschluss:
Nein
Beschlussnummer:
2020-07-05.02
Thomas Ganskow:
Dafür
Jörg Luckmann:
Dafür
Wolf Vincent Lübcke:
Matthias Hackbarth:
Jens Berwing:
Adam Wolf:
Birgit Nowack:
Richard Klaus:
Dafür
Ullrich Slusarczyk:
Dagegen
Antragsstatus:
angenommen

Beschreibung

Ich beantrage ein Budget für eine Verfassungsklage gegen Wahlrechtsänderungen zum Nachteil von Direktkandidaten bei der Bundestagswahl 2021. Dafür schlage ich € 9.000 vor, die durch Beteiligung anderer Verbände erhöht werden können.

Begründung:
Die seit Jahren im Gespräch befindliche Reform des Wahlrechts zur Verminderung der Zahl von Abgeordneten im Deutschen Bundestag hat vor der Sommerpause kein Ergebnis gebracht. Nicht auszuschließen ist jedoch, dass nach der Sommerpause noch eine Änderung eintritt, die dann zu einer Neuaufteilung der Direktwahlkreise führt, was bis dahin stattgefunden habende Aufstellungen ungültig machen könnte. Und das, obwohl auch Direktkandidaten bereits aufgestellt werden können, was gerade für die Parteien wie uns, die Unterstützerunterschriften sammeln müssen, frühzeitige Aufstellungen wichtig sind.

Wenn der Bundestag nicht in die Pötte kommt, dann kann das nicht auf Kosten unserer Kandidaten und Unterschriftensammler gehen.

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