Antrag an den Vorstand #153
geschlossen“Sichtbarkeit der PIRATENPARTEI sicherstellen”
100%
Beschreibung
Der Sachverhalt
Die PP ist nach dem Abebben des Hypes nun kaum noch in der Wahrnehmung der Bevölkerung vorhanden. Es kommt immer wieder vor, das Menschen überrascht sind, das es die PP überhaupt noch gibt.
Daher ist es unabdingbar, die Sichtbarkeit der PP sicher zu stellen um nicht vollständig aus dem Gesichtsfeld der Wähler zu verschwinden.
Der LaVo möge daher beschließen:
“Treten PIRATEN zu einer Wahl an, so ist es zwingend notwendig, dieses unter dem Namen der PIRATENPARTEI zu tun. Auf Antrag kann der LaVo eine Ausnahme beschließen, die den Beitritt zu einem Wahlbündnis ermöglicht, wenn es nicht genug PIRATEN vor Ort gibt, um eine eigene Aufstellungsversammlung durchzuführen.”
Begründung:
Das Parteiengesetz stellt an den Begriff der Partei unter anderem folgende Anforderung (1): “Parteien sind Vereinigungen von Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit für den Bereich des Bundes oder eines Landes auf die politische Willensbildung Einfluß nehmen und an der Vertretung des Volkes im Deutschen Bundestag oder einem Landtag mitwirken wollen, wenn sie nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse, insbesondere nach Umfang und Festigkeit ihrer Organisation, nach der Zahl ihrer Mitglieder und nach ihrem Hervortreten in der Öffentlichkeit eine ausreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit dieser Zielsetzung bieten.”
Die Ernsthaftigkeit an der politischen Willenbildung teilzunehmen, können wir bis auf weiteres nur in den Kommunen unter Beweis stellen. Nur wenn wir die Kommune als politische Keimzelle für die Landes- und Bundespolitik erfolgreich befruchten, können wir zu den Landtags- und Bundestagswahlen glaubhaft als Partei antreten. Das “Hervortreten in der Öffentlichkeit” ist uns bis auf weiteres, nur auf der kommunalpolitischen Ebene möglich.
Daher ist die kommunalpolitische Sichtbarkeit oberste Aufgabe aller PIRATEN.
(1) §2 Abs. (1) Parteiengesetz