Projekt

Allgemein

Profil

Aktionen

Antrag an den Vorstand #5754

geschlossen

Flyer und andere Druckwerke im Geltungsbereich des niedersächsischen Presserechts

Von Stephan Franzelius vor mehr als 1 Jahr hinzugefügt. Vor mehr als 1 Jahr aktualisiert.

Status:
Erledigt
Priorität:
Normal
Zugewiesen an:
Beginn:
04.07.2022
Abgabedatum:
% erledigt:

100%

Umlaufbeschluss:
Nein
Beschlussnummer:
2022-07-05.05
Thomas Ganskow:
Enthaltung
Wolf Vincent Lübcke:
Dafür
Jens Berwing:
Richard Klaus:
Dafür
Antragsstatus:
angenommen
Kim Höfer:
Dafür
Stefan Henke:
Dafür
Stephan Franzelius:
Dafür
Stefanie Oelker:
Pamela Kuhn:
Antonia-M. Hörster:
Dafür

Beschreibung

Der Vorstand möge beschließen:

  1. Flyer und andere Druckwerke dürfen nur mit gültigem Impressum oder VisdP ausgegeben oder an Infoständen ausgelegt werden

  2. Eine Übergangsfrist für Flyer oder andere Druckwerke mit der Anschrift "Haltenhoffstraße 50" von 4 Monaten

Aktionen #1

Von Stephan Franzelius vor mehr als 1 Jahr aktualisiert

Ergänzt um:

3 . Flyer und andere Druckerzeugnisse in denen Personen abgebildet sind die nicht mehr Mitglied der Partei sind und keine Nutzungsvereinbarung für die Verwendung der Bilder unterschrieben haben, dürfen nicht weiter in Umlauf gebracht werden.

Aktionen #2

Von Richard Klaus vor mehr als 1 Jahr aktualisiert

Zu 1 und 2:
2017 habe ich bezüglich der Impressumspflicht Fragen an das LAVES gestellt:

Frage
Bei eingehender Betrachtung der XYZ-Wahlplakate fand sich ein Impressum in einem strukturierten Bereich, so daß dieses weder auf den zweiter oder dritten Blick zu erkennen war.

Zu den Anforderungen an ein Impressum habe ich noch folgende Fragen:

  1. Reicht die Angabe "Vorstand der Partei, Adresse des Sitzes der Bundespartei"
  2. Reicht es, nur einen Namen anzugeben www.xyz.de?

Beide Varianten (verschiedene Parteien) habe ich vorgefunden.

Antwort LAVES
“Das Impressum auf Wahlplakaten sollte den Vorgaben gem. § 5 TMG entsprechen (siehe Anlage). Meine Behörde überprüft jedoch jeden Fall auch unter dem Aspekt der Verhältnismäßigkeit. So ist beispielsweise im Bereich der Wahlplakate die Bereitschaft, ein Impressum zu erstellen, entsprechend zu bewerten - anders als ein grundsätzliches Nicht-Vorhandensein von Impressen. “

D.h.: Wenn es darauf ankommt ist ein fehlerhaftes Impressum besser als keines.

zu 3.: Die Plakate und Flyer dürfen nicht mehr verwendet werden.

Aktionen #3

Von Antonia-M. Hörster vor mehr als 1 Jahr aktualisiert

  • Status wurde von Neu zu Erledigt geändert
  • % erledigt wurde von 0 zu 100 geändert
  • Beschlussnummer wurde auf 2022-07-05.05 gesetzt
  • Thomas Ganskow wurde auf Enthaltung gesetzt
  • Wolf Vincent Lübcke wurde auf Dafür gesetzt
  • Richard Klaus wurde auf Dafür gesetzt
  • Antragsstatus wurde auf angenommen gesetzt
  • Kim Höfer wurde auf Dafür gesetzt
  • Stefan Henke wurde auf Dafür gesetzt
  • Stephan Franzelius wurde auf Dafür gesetzt
  • Antonia-M. Hörster wurde auf Dafür gesetzt
Aktionen

Auch abrufbar als: Atom PDF