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Antrag an den Vorstand #4902

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Von Stephan Franzelius vor etwa 2 Jahren hinzugefügt. Vor etwa 2 Jahren aktualisiert.

Status:
Erledigt
Priorität:
Normal
Zugewiesen an:
-
Beginn:
04.03.2022
Abgabedatum:
% erledigt:

100%

Umlaufbeschluss:
Nein
Beschlussnummer:
2022-03-04.1
Thomas Ganskow:
Dafür
Wolf Vincent Lübcke:
Dafür
Jens Berwing:
Richard Klaus:
Antragsstatus:
angenommen
Kim Höfer:
Dafür
Stefan Henke:
Dafür
Stephan Franzelius:
Dafür
Stefanie Oelker:
Pamela Kuhn:
Dafür
Antonia-M. Hörster:

Beschreibung

§1 Vorstandssitzungen
Es finden in einem regelmäßigem Turnus Vorstandssitzungen statt. Die Vorstandssitzungen finden im Regelfall digital statt. Wenn die Sitzung in Präsenz stattfindet, wird eine digitale Teilnahme für alle Menschen dennoch ermöglicht. Die genutzte Software soll insbesondere folgende Kriterien erfüllen: online Einwahl, Telefoneinwahl und Chatfunktion. Die Regeltermine sowie Abweichungen davon sollen spätestens 72 Stunden vorher via Mail auf der VorständeNds MailingListe und im Forum bekannt gegeben werden. Versäumt ein Mitglied eine reguläre Sitzung des Landesvorstands unangekündigt ohne trifftigen Grund, ist bis zur nächsten regulären Sitzung ein Betrag von € 10,- mit dem Betreff "Ordnungsgeld" zu versehen an die Piratenpartei Niedersachsen zu leisten.

Vorstandssitzungen finden öffentlich statt. Themen die ensprechend §6 nicht-öffentlich sind, werden in einer separaten nicht-öffentlichen Sitzung besprochen. Die Begründung für die Nicht-Öffentlichkeit, wird öffentlich bekannt gegeben. Findet die nicht-öffentliche Sitzung im Anschluss einer öffentlichen Sitzung statt, wird dies im Protokoll vermerkt. Wird eine nicht-öffentliche Sitzung unabhängig von der regulären Sitzung durchgeführt, werden die entsprechenden veröffentlichbaren Informationen im Protokoll der nächsten regulären Sitzung kommuniziert. Gäste können in der öffentlichen Vorstandssitzung einen Redebedarf in geeigneter Form (vorzugsweise im Chat) bekunden und erhalten von der Sitzungsleitung zum passenden Zeitpunkt das Rederecht. Sollte der Redebedarf vor Beginn der Abstimmung eines Antrages bekundet worden sein, muss das Rederecht auch vor der Abstimmung zugewiesen werden. Wenn der Redebeitrag sich nicht auf den behandelten Antrag bezieht, kann das Rederecht von der Sitzungleitung wieder entzogen werden. Die Sitzungsleitung hat das Recht, die Redezeit zu begrenzen. Audioaufzeichnungen von Vorstandssitzungen sollen vorgenommen und zeitnah (spätestens 14 Tage nach der Sitzung) veröffentlicht werden, sofern es den öffentlichen Teil behandelt. Der nicht-öffentliche Teil wird aus Datenschutzgründen nicht aufgezeichnet.

§2 Anträge
Jeder Mensch ist berechtigt, Anträge an den Vorstand zu stellen. Anträge an den Landesvorstand werden durch das Senden einer Email an die Adresse vorstand piraten-nds.de gestellt, oder durch Erstellung eines Tickets im Redmine https://ticket-piraten-nds.de/projects/lavo-21-22/issues/new. Vorstandsmitglieder können nach eigenem Ermessen auch Anträge auf anderen Wegen annehmen. Es liegt in der Verantwortung jedes Vorstandsmitglieds, die an ihn eingereichten Anträge allen Vorstandsmitgliedern zugänglich zu machen. Anträge müssen 72 Stunden vor der jeweiligen Sitzung im Redmine ersichtlich sein. Ob später eingereichte Anträge in der Sitzung behandelt werden entscheidet der Vorstand.

Anträge müssen öffentlich gestellt werden. Ausnahmen sind nach §5 zulässig. Auf geäußerten Wunsch des Antragstellers muss dieser ungenannt bleiben. In diesem Fall können anonymisierte Tickets öffentlich gestellt und behandelt werden. Bei Anträgen sollten die zu erwartenden Kosten für den Landesverband angegeben werden.

§3 Beschlüsse
Beschlüsse können auf einer Sitzung in offener Abstimmung oder im Umlaufverfahren getroffen werden und sind schnellstmöglich öffentlich zu machen. Jedem Beschluss wird eine eindeutige Nummer (Normale Beschlüsse: JJJJ-MM-TT.xx, Nicht-öffentliche Beschlüsse: JJJJ-MM-TT.NÖxx, Umlaufbeschlüsse JJJJ-MM-TT.Uxx = xx steht für eine fortlaufende Nummer) zugewiesen, um ihn leicht identifizierbar zu machen. Ausgenommen davon sind regelmäßige Beschlüsse (z.B. Annahme des Protokolls oder Genehmigung von Ermäßigungen). Bei der Beschlussfassung gibt es die Stimmmöglichkeiten „Ja“, „Nein“ und „Enthaltung“. Werden mehr „Ja“ als „Nein“ Stimmen abgegeben, ist der Beschluss gefasst. Beschlüsse benötigen aber auf jeden Fall immer die einfache Mehrheit der insgesamt abgegebenen Stimmen, um als beschlossen zu gelten. Auf einer Sitzung kann ein Beschluss nur gefasst werden, wenn mindestens 50% der Vorstandsmitglieder anwesend sind. Nichtanwesende Vorstandsmitglieder haben die Möglichkeit, ihre Stimme bereits vorher im Ticket abzugeben. Nach Beschlussfassung sind die Stimmen aller Teilnehmenden im Ticket einzutragen. Ein Umlaufbeschluss gilt ab dem Moment als gefasst, wenn das Ergebnis durch die Stimmabgabe der Vorstandsmitglieder, die noch nicht an der Abstimmung teilgenommen haben, nicht mehr verändert werden kann. Noch nicht abgeschlossene Umlaufbeschlüsse enden in der Regel auf der nächsten Vorstandssitzung. Dabei zählen sowohl die schon im Umlaufverfahren abgegebenen Stimmen, als auch die erst auf der Sitzung abgegebenen Stimmen. Die Abänderung einer vorher gegebenen Stimmabgabe in der Sitzung ist zulässig.

Auf Antrag eines Mitglieds des Landesvorstands kann ein Antrag auf die nachfolgende Sitzung oder in den Umlauf vertagt werden. Der Antrag auf Vertagung kann zu jedem Zeitpunkt während der Debatte gestellt werden. Über den Antrag auf Vertagung wird nach maximal einer begründeten Gegenrede sofort abgestimmt.

Wenn ein Antrag auf Neuwahl des Landesvorstandes nach §14 4.2 der Satzung der Piratenpartei Niedersachsen gestellt wird, ist dieser nur bei Einstimmigkeit angenommen.

§ 4 Transparente Information und Dokumentation
Der Landesvorstand veröffentlicht und dokumentiert Arbeitsvorgänge, Sitzungsinhalte und Beschlüsse im Ticketsystem redmine (https://ticket-piraten-nds.de/). Themen, die dem personenbezogenen Datenschutz unterliegen, sind nicht-öffentlich und werden ausschließlich innerhalb des dafür vorgesehenen Ticketsystems (redmine) behandelt. Über die Festlegung des Veröffentlichungs-Status entscheidet das erstbearbeitende Vorstandsmitglied.

Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird parallel ein Protokoll angefertigt und veröffentlicht. Die Veröffentlichung ist stets beschränkt auf den öffentlichen Teil der Sitzung. Das Protokoll muss mindestens die Beschlüsse sowie das zugehörige Abstimmungsergebnis enthalten. Das Protokoll wird gültig, wenn es per Vorstandsbeschluss angenommen worden ist. Das Abstimmungsverhalten einzelner Vorstandsmitglieder wird im Protokoll festgehalten.

Darüber hinaus sollen das Wiki (https://wiki.piratenpartei.de/) und die Mailinglisten als Informationskanäle genutzt werden.

§5 Nicht-Öffentlichkeit
Nicht-Öffentlichkeit ist bei der Behandlung personenbezogener Daten gemäß § 3 BDSG oder vergleichbar schutzbedürftiger Informationen gegeben.

Aktionen #1

Von Pamela Kuhn vor etwa 2 Jahren aktualisiert

  • Pamela Kuhn wurde auf Dafür gesetzt
Aktionen #2

Von Stefan Henke vor etwa 2 Jahren aktualisiert

  • Thomas Ganskow wurde auf Dafür gesetzt
  • Wolf Vincent Lübcke wurde auf Dafür gesetzt
  • Kim Höfer wurde auf Dafür gesetzt
  • Stefan Henke wurde auf Dafür gesetzt
Aktionen #3

Von Antonia-M. Hörster vor etwa 2 Jahren aktualisiert

  • Status wurde von Neu zu Erledigt geändert
  • % erledigt wurde von 0 zu 100 geändert
  • Beschlussnummer wurde auf 2022-03-04.1 gesetzt
  • Antragsstatus wurde auf angenommen gesetzt
  • Stephan Franzelius wurde auf Dafür gesetzt
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