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Wahlprogramm #4633

geschlossen

Krankenhausfinanzierung in Niedersachsen sicher stellen

Von Richard Klaus vor etwa 2 Jahren hinzugefügt. Vor etwa 2 Jahren aktualisiert.

Status:
Erledigt
Priorität:
Normal
Zugewiesen an:
Beginn:
03.02.2022
Abgabedatum:
geprüft:
Ja
ins Wiki übertragen:
Ja

Beschreibung

Sachverhalt:
Krankenhäuser werden aus zwei Quellen finanziert. Die erste Quelle sind die Investitionskosten, die von den Bundesländern getragen werden. Das Land Niedersachsen übernimmt zunehmend nicht mehr 100 % der Investionskosten und zwingt damit die Träger kommunaler Krankenhäuser fehlende Anteile selbst zu erbringen. Dieses geschieht oftmals durch Sparmaßnahmen die die Krankenhausgesellschaften umsetzen müssen.

Die zweite Quelle der Krankenhausfinanzierung sind Fallpauschalen die die Behandlungskosten (Personal, Medikamente und laufende Betriebskosten) decken sollen.
Auf Bundesebene werden dazu Bundesleitsätze ermittelt die den Ländern als Orientierung diesen. Die Bundesländer können die Landesleitsätze anpassen.

Das Land Niedersachsen hat in der Vergangenheit die Landesleitsätze mit 90% der Bundesleitsätze festgelegt. Damit werden auch die Kosten für die Behandlungen in Niedersachsen auch zu Ungunsten der Krankenhäuser verteilt. Das führt zu stetigen Arbeitsverdichtung und folglich zur Mehrbelastung der Krankenhausmitarbeiter.

Ein weiterer Punkt ist die Notfallversorgung. Die Erstattungen für Notfallversorgungen sind unter den Kosten die sie verursachen. Das führt dazu, dass bei den Krankenhäusern die noch Notfallmedizin anbieten Defizite entstehen. Diese werden gerne von Nachbarkreisen erhöht, die sich ihre Betten für lohnende Eingriffe freihalten und sich über das Wochenende aus der Notfallversorgung abmelden.

Programmantrag:

Die PIRATEN Niedersachsen setzen sich für eine auskömmliche Finanzierung der Krankenhäuser in Niedersachsen ein. Dazu fordern wir:

  1. Die notwendigen Investitionskosten von Krankenhäusern werden zu 100% vom Land Niedersachsen getragen.
  2. Die auf Bundesebene erstellten Verrechnungssätze für die Vergütung von Krankenhausleistungen dürfen vom Land nicht mehr unterschritten werden.
  3. Die Vergütungen für notfallmedizinische Behandlungen dürfen nicht und den verursachten Kosten liegen.
Aktionen #1

Von Thomas Ganskow vor etwa 2 Jahren aktualisiert

  • Zugewiesen an wurde von Lavo 10 zu Jens Berwing geändert
  • geprüft wurde von Nein zu Ja geändert
  • ins Wiki übertragen wurde von Nein zu Ja geändert
Aktionen #2

Von Thomas Ganskow vor etwa 2 Jahren aktualisiert

  • Status wurde von Neu zu Erledigt geändert

Angenommen und überführt.

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