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Wahlprogramm #4479

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Änderung - Ein Grundrecht auf Wohnen, Bezahlbaren Wohnraum verstärkt schaffen, hier: Aktualisierung

Von Thomas Ganskow vor mehr als 2 Jahren hinzugefügt. Vor etwa 2 Jahren aktualisiert.

Status:
Erledigt
Priorität:
Normal
Zugewiesen an:
Beginn:
18.01.2022
Abgabedatum:
geprüft:
Nein
ins Wiki übertragen:
Ja

Beschreibung

Nachfolgender Antrag kann modular abgestimmt werden, muss es aber nicht.

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Änderung - Ein Grundrecht auf Wohnen, Bezahlbaren Wohnraum verstärkt schaffen, hier: Aktualisierung

Der Punkt 1.2.1 Ein Grundrecht auf Wohnen (1) wird im 2. Absatz wie folgt geändert:

Modul 1: Wir sehen den Staat in der Pflicht, geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen, um jedem Bürger einen ausreichenden und bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass das Land Niedersachsen und die Kommunen über eigene Wohnungsbaumaßnahmen ausreichend Wohnraum für alle schaffen. erneut eine Landeswohnungsbaugesellschaft gründet. Sie soll gemeinnützig agieren und mit nicht abgerufenen Fördermitteln preisgünstigen, nicht gewinnorientierten Wohnraum schaffen. Mit wenigstens 100 Mio. Euro pro Jahr ist sie auch ohne diesen Rückgriff auszustatten.

Sorge zu tragen ist für eine akzeptable gesellschaftliche Durchmischung der Bewohnerschaft. Als diese sehen wir einen Anteil von einem Drittel an neu erstelltem Wohnraum an, der in Einheiten pro Projekt in Zahl und Fläche ab drei Wohneinheiten gefördert zur Verfügung stehen muss.

Modul 2:
Der Punkt 1.2.2 Bezahlbaren Wohnraum verstärkt schaffen (2) wird gestrichen

==Begründung==
Modul 1: Wohnraum, insbesondere in Ballungsgebieten, wird heute nahezu nur noch hochpreisig gebaut. Selbst studentischer Wohnraum wird für mehr als € 10,- m² angeboten. Als bezahlbar gelten in Niedersachsen Preise zwischen € 6,10 und € 7,50.

Da sozial geförderter Wohnraum nur eine gewisse Zeit der Mietpreisbindung unterliegt, sinkt der Bestand kontinuierlich, wenn nicht in gleichem Maße neu gebaut wird. Von ehemals landesweit 120.000 Wohnung werden Ende 2022 nur noch 40.000 übrig sein. Denn längst ist es lukrativer geworden, bei Neubauten auf geförderten Wohnraum zu verzichten, als als über 20 oder 30 Jahre die Einnahmen aus trotz Mietzahlungen und Förderung geringer ausfallen Einnahmen auf dem freien Markt entgehen zu lassen.

Verschiedentlich haben kommunale Gremien das Problem erkannt und Quoten festgesetzt, die bei Neubauten mit gefördertem Wohnraum erfüllt sein müssen. Das führt jedoch nicht zu einer spürbaren Entspannung auf dem Wohnungsmarkt, weil eben sehr viel mehr bezahlbarer Wohnraum wegfällt, als neu gebaut wird. Denn wie die Landesregierung richtig sagt, muss für die soziale Durchmisschung gesorgt werden, um Ghettobildung zu vermeiden. Dies kann z.B. dadurch erfolgen, dass die Baukosten vom bisherigen Anteil privat erstelltem geförderten Wohnraum übernommen werden, insbesondere, wenn regionale Quoten übertroffen werden sollen.

Auch die angekündigte Wohnraumoffensive (3) in Zusammenarbeit mit der Wohnungswirtschaft, die bis Ende 2030 40.000 neue Wohnungen schaffen soll, ist bei einem aktuell geschätzen Fehlen von 100.000 Wohnungen (4) nur ein Tropfen auf den heißen Stein. 1,7 Mrd. Euro bis 2023 bereit zu stellen hilft nichts, wenn sie nicht genutzt werden.

Die Schuld an dieser Misere wird gern der Tatsache gegeben, dass 2005 die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Nileg privatisiert wurde. Guckt man sich allerdings deren eigenen Bestand an, sieht man, dass dieser nicht einmal 30.000 eigene Wohnungen umfasste. Auch das würde also nicht weiterhelfen. (5)

Will man dem Mangel wirklich zielgerichtet und sozial verträglich begegnen, muss man mittels einer neuen landeseigenen, auf Gemeinnützigkeit ausgelegten, Wohnungsbaugesellschaft die Lücken füllen, die die private Bauwirtschaft hinterlässt.

Dank ach so sparsamer Haushaltsführung waren es 2018 aus Haushaltsresten € 400 Millionen, die zusätzlich zur Förderung bereit standen (6), danach findet man keine Jubelmeldungen mehr. Daher sollten wir an unserem Beschluss, wenigstens € 100 Mio. in den geförderten Wohnungsbau fließen zu lassen, auch so aufrecht erhalten, für den Fall, dass es keine Haushaltsreste zu verteilen gibt. Was wohl in den Folgejahren der Fall war.

Nun ist zwar angekündigt, eine Landeswohnungsbaugesellschaft zu gründen, aber diese Ankündigung ist auch schon über zwei Jahre alt, geschehen ist seit dem natürlich nichts. Denn auch eine Landtagsanfrage vor einem Jahr setzte auf Vertröstung. (7)

Sollte es noch wahlkampftauglich tatsächlich zu einer Verwirklichung kommen, freuen wir uns und werden ganz genau darauf achten, was daraus wird. Mit der Forderung nach einem 30%-Anteil von gefördertem Wohnraum bewegen wir uns auf Ebene des Bundes (8)

(1) https://wiki.piratenpartei.de/NDS:Wahlprogramm_LTW_2022#Ein_Grundrecht_auf_Wohnung
(2) https://wiki.piratenpartei.de/NDS:Wahlprogramm_LTW_2022#Bezahlbaren_Wohnraum_verst.C3.A4rkt_schaffen
(3) https://www.buendnis-fuer-bezahlbares-wohnen.niedersachsen.de/startseite/
(4) https://www.zeit.de/news/2021-08/04/lak-100000-zusaetzliche-sozialwohnungen-notwendig
(5) https://www.nwzonline.de/hintergrund/nileg-verkauf-erhitzt-gemueter-in-niedersachsen-wohnungswirtschaftnord-lb-will-30-000-einheiten-abgeben-minister-moellring-verteidigt-geschaeft_a_6,1,3986855320.html
(6) https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/land-stellt-400-millionen-euro-zusaetzlich-fuer-die-wohnraumfoerderung-bereit-175908.html
(7) https://www.landtag-niedersachsen.de/drucksachen/drucksachen_18_10000/08501-09000/18-08563.pdf
(8) https://wiki.piratenpartei.de/Bundestagswahl_2021/Wahlprogramm#Sozial_gerechte_Bodennutzung

Modul 2: Ein Wohnraumschutzgesetz existiert mittlerweile [9]. Dessen Evaluation steht für 2024 an.

Die andere Inhalte sind in Modul 1 subsummiert worden.

[9] https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/startseite/niedersachsisches_wohnraumschutzgesetz/niedersachsisches-wohnraumschutzgesetz-201128.html

Aktionen #1

Von Thomas Ganskow vor etwa 2 Jahren aktualisiert

Neufassung:

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Änderung - Ein Grundrecht auf Wohnen, Bezahlbaren Wohnraum verstärkt schaffen, hier: Aktualisierung

Modul 1:
Der Punkt 1.2.1 Ein Grundrecht auf Wohnen (1) wird im 2. Absatz wie folgt geändert:

Wir sehen den Staat in der Pflicht, geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen, um jedem Bürger einen ausreichenden und bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Wir setzen uns daher dafür ein, dass das Land Niedersachsen und die Kommunen über eigene Wohnungsbaumaßnahmen ausreichend Wohnraum für alle schaffen. erneut eine Landeswohnungsbaugesellschaft gründet. Sie soll gemeinnützig agieren und mit nicht abgerufenen Fördermitteln preisgünstigen, nicht gewinnorientierten Wohnraum schaffen. Mit wenigstens 100 Mio. Euro pro Jahr ist sie auch ohne diesen Rückgriff auszustatten.

Sorge zu tragen ist für eine akzeptable gesellschaftliche Durchmischung der Bewohnerschaft. Als diese sehen wir einen Anteil von einem Drittel an neu erstelltem Wohnraum an, der pro Projekt in Zahl und Fläche ab drei Wohneinheiten gefördert zur Verfügung stehen muss.

Modul 2:
Der Punkt 1.2.2 Bezahlbaren Wohnraum verstärkt schaffen (2) wird umbenannt in "Preisgünstigen Wohnraum erhalten" und die beiden ersten Absätze gestrichen.

==Begründung==
Modul 1: Wohnraum, insbesondere in Ballungsgebieten, wird heute nahezu nur noch hochpreisig gebaut. Selbst studentischer Wohnraum wird für mehr als € 10,- m² angeboten. Als bezahlbar gelten in Niedersachsen Preise zwischen € 6,10 und € 7,50 pro m².

Da sozial geförderter Wohnraum nur eine gewisse Zeit der Mietpreisbindung unterliegt, sinkt der Bestand kontinuierlich, wenn nicht in gleichem Maße neu gebaut wird. Von ehemals landesweit 120.000 Wohnungen werden Ende 2022 nur noch 40.000 übrig sein. Denn längst ist es lukrativer geworden, bei Neubauten auf geförderten Wohnraum zu verzichten, als sich über 20 oder 30 Jahre trotz Mietzahlungen und Förderung geringer ausfallenden Einnahmen auf dem freien Markt entgehen zu lassen.

Verschiedentlich haben kommunale Gremien das Problem erkannt und Quoten festgesetzt, die bei Neubauten mit gefördertem Wohnraum erfüllt sein müssen. Das führt jedoch nicht zu einer spürbaren Entspannung auf dem Wohnungsmarkt, weil eben sehr viel mehr bezahlbarer Wohnraum wegfällt, als neu gebaut wird. Denn wie die Landesregierung richtig sagt, muss für die soziale Durchmischung gesorgt werden, um Ghettobildung zu vermeiden. Dies kann z.B. dadurch erfolgen, dass die Baukosten vom bisherigen Anteil privat erstelltem geförderten Wohnraum durch eine landeseigene Gesellschaft übernommen werden, insbesondere, wenn regionale Quoten übertroffen werden sollen.

Auch die angekündigte Wohnraumoffensive (3) in Zusammenarbeit mit der Wohnungswirtschaft, die bis Ende 2030 40.000 neue Wohnungen schaffen soll, ist bei einem aktuell geschätzen Fehlen von 100.000 Wohnungen (4) nur ein Tropfen auf den heißen Stein. 1,7 Mrd. Euro bis 2023 bereit zu stellen hilft nichts, wenn sie nicht genutzt werden.

Die Schuld an dieser Misere wird gern der Tatsache gegeben, dass 2005 die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Nileg privatisiert wurde. Guckt man sich allerdings deren eigenen Bestand an, sieht man, dass dieser nicht einmal 30.000 eigene Wohnungen umfasste. Auch das würde also nicht weiterhelfen. (5)

Will man dem Mangel wirklich zielgerichtet und sozial verträglich begegnen, muss man mittels einer neuen landeseigenen, auf Gemeinnützigkeit ausgelegten, Wohnungsbaugesellschaft die Lücken füllen, die die private Bauwirtschaft hinterlässt.

Dank ach so sparsamer Haushaltsführung waren es 2018 aus Haushaltsresten € 400 Millionen, die zusätzlich zur Förderung bereit standen (6), danach findet man keine derartigen Jubelmeldungen mehr. Daher sollten wir an unserem Beschluss, wenigstens € 100 Mio. in den geförderten Wohnungsbau fließen zu lassen, auch so aufrecht erhalten, für den Fall, dass es keine Haushaltsreste zu verteilen gibt. Was wohl in den Folgejahren der Fall war.

Nun ist zwar angekündigt, eine Landeswohnungsbaugesellschaft zu gründen, aber diese Ankündigung ist auch schon über zwei Jahre alt, geschehen ist seit dem natürlich nichts. Denn auch eine Landtagsanfrage vor einem Jahr setzte auf Vertröstung. (7)

Sollte es noch wahlkampftauglich tatsächlich zu einer Verwirklichung kommen, freuen wir uns und werden ganz genau darauf achten, was daraus wird. Mit der Forderung nach einem 30%-Anteil von gefördertem Wohnraum bewegen wir uns auf Ebene der Bundesforderung. (8)

(1) https://wiki.piratenpartei.de/NDS:Wahlprogramm_LTW_2022#Ein_Grundrecht_auf_Wohnung
(2) https://wiki.piratenpartei.de/NDS:Wahlprogramm_LTW_2022#Bezahlbaren_Wohnraum_verst.C3.A4rkt_schaffen
(3) https://www.buendnis-fuer-bezahlbares-wohnen.niedersachsen.de/startseite/
(4) https://www.zeit.de/news/2021-08/04/lak-100000-zusaetzliche-sozialwohnungen-notwendig
(5) https://www.nwzonline.de/hintergrund/nileg-verkauf-erhitzt-gemueter-in-niedersachsen-wohnungswirtschaftnord-lb-will-30-000-einheiten-abgeben-minister-moellring-verteidigt-geschaeft_a_6,1,3986855320.html
(6) https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/land-stellt-400-millionen-euro-zusaetzlich-fuer-die-wohnraumfoerderung-bereit-175908.html
(7) https://www.landtag-niedersachsen.de/drucksachen/drucksachen_18_10000/08501-09000/18-08563.pdf
(8) https://wiki.piratenpartei.de/Bundestagswahl_2021/Wahlprogramm#Sozial_gerechte_Bodennutzung

Modul 2: Ein Wohnraumschutzgesetz existiert zwar mittlerweile [9]. Allerdings hat dies nichts mit der Erhaltung von preisgünstigem Wohnraum zu tun.

Die andere Inhalte sind in Modul 1 subsummiert worden.

[9] https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/startseite/niedersachsisches_wohnraumschutzgesetz/niedersachsisches-wohnraumschutzgesetz-201128.html

Aktionen #2

Von Thomas Ganskow vor etwa 2 Jahren aktualisiert

  • Status wurde von Neu zu Erledigt geändert

Angenommen und übertragen.

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