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Wahlprogramm #2081

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Änderung 4 Unabhängige Kontrolle der Polizeibehörden

Von Thomas Ganskow vor mehr als 3 Jahren hinzugefügt. Vor mehr als 2 Jahren aktualisiert.

Status:
Erledigt
Priorität:
Normal
Zugewiesen an:
Beginn:
06.10.2020
Abgabedatum:
geprüft:
Nein
ins Wiki übertragen:
Ja

Beschreibung

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Änderung 4 Unabhängige Kontrolle der Polizeibehörden

Im aktuellen Abschnitt 9.3.2. "Unabhängige Kontrolle der Polizeibehörden" [1] wird nach dem zweiten Absatz folgender Text angefügt:

Um diese Möglichkeit den beamteten Polizeibediensteten auch sanktionslos sicher zu ermöglichen, muss das Beamtenrecht dahingehend geändert werden, dass eine Einhaltung des Dienstweges bei Beschwerden nicht mehr nötig ist.

Begründung:
Nach § 104 NBG [2] ist bei Beschwerden der Dienstweg einzuhalten. Damit ist im allgemeinen der direkte Dienstvorgesetzte erster Ansprechpartner. Das widerspricht dienstrechtlich sowohl der Möglichkeit, die schon jetzt existente Beschwerdestelle zu nutzen, wie auch unserer Forderung, sich direkt an den Beautragten zu wenden. Das scheint zwar nur ein Vergessen gewesen zu sein bei der Schaffung der Beschwerdestelle, da sich durchaus auch beamtete Polizeibedienstete an die Beschwerdestelle wenden. Aber es kann mit unserem Vorschlag gleich korregiert werden und zeigt, dass wir auf solche Dinge achten.

[1] https://wiki.piratenpartei.de/NDS:Wahlprogramm_LTW_2017#Unabh.C3.A4ngige_Kontrolle_der_Polizeibeh.C3.B6rden
[2] § 104 NBG https://t1p.de/omua

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Von Thomas Ganskow vor mehr als 2 Jahren aktualisiert

  • Status wurde von Neu zu Erledigt geändert

Angenommen, im LMV-Wiki vermerkt und in das vorläufige Programm überführt.

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