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Wahlprogramm #2060

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Filmförderkriterium "Familienfreundlichkeit" wieder einführen

Von Thomas Ganskow vor mehr als 3 Jahren hinzugefügt. Vor fast 2 Jahren aktualisiert.

Status:
Erledigt
Priorität:
Normal
Zugewiesen an:
Beginn:
03.10.2020
Abgabedatum:
geprüft:
Nein
ins Wiki übertragen:
Nein

Beschreibung

Ergebnis der 2. Kammer SME
Dafür: 64,0 %, Dagegen: 24,0 %, Enthaltung 12,0 %
Geglättetes Ergebnis: Dafür: 72,73 %, Dagegen 27,27 %

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Filmförderkriterium "Familienfreundlichkeit" wieder einführen

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Wiedereinführung des Punktes "Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Bereich der Film- und audiovisuellen Medienwirtschaft" bei der niedersächsischen Filmförderung ein. Denn bei unter staatlicher Beteiligung finanzierten Projekten soll die Familienfreundlichkeit generell eine Rolle spielen.

==Begründung:==

Mit der Inkraftsetzung der neuen Version der Filmförderrichtlinie am 27.02.2013 ist dieser Inhalt als einer der Punkte, die förderungswürdig sind, gegenüber der vorhergehenden Version (1) entfallen. Warum Familienfreundlichkeit im Sinne von familienfreundlichen Bedingungen bei der Produktion seit dem bei der Filmförderung keine Rolle mehr spielen soll, ist nicht nachvollziehbar.

Aktuelle Grundlage der FFR von 2018 verlinkt unter https://www.nordmedia.de/pages/foerderung/beratung___antragstellung/subpages/foerderrichtlinie_der_nordmedia/index.html

(1) https://docplayer.org/127471334-1-2-die-gewaehrung-der-zuwendung-erfolgt-entsprechend-den-regelungen-der-verordnungen-der-europaeischen-gemeinschaften-eg.html 4.2

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Von Thomas Ganskow vor fast 2 Jahren aktualisiert

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