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Wahlprogramm #1970

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Verbandsklagerecht im Tierschutz erweitern

Von Thomas Ganskow vor mehr als 3 Jahren hinzugefügt. Vor mehr als 2 Jahren aktualisiert.

Status:
Erledigt
Priorität:
Normal
Zugewiesen an:
Beginn:
14.09.2020
Abgabedatum:
geprüft:
Nein
ins Wiki übertragen:
Ja

Beschreibung

Ergebnis der 2. Kammer SME
Dafür: 80,49%, Dagegen: 10,81%, Enthaltung 8,7%
Geglättetes Ergebnis: Dafür: 88,16%, Dagegen 11,84%

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Verbandsklagerecht im Tierschutz erweitern

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die umfassende Weiterentwicklung des Verbandsklagerechts für Tierschutzorganisationen ein. Insbesondere sollen nicht in das Gesetz eingeflossene Stellungnahmen von Tierschutzorganisationen eingearbeitet werden. Denn Tierschutz ist als Staatsziel in der Landesverfassung verankert. Dem soll weitest machbar Rechenschaft getragen werden.

==Begründung:==

Nach 2013 weisen wir auch im Bundeswahlprogramm 2017 darauf hin, dass wir uns dort, wo noch kein Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen besteht, für dessen Einführung einsetzen. (1) Niedersachsen gehört zwar seit 2017 nicht mehr zu den betroffenen Bundesländern (2), die Regelungen sind aber für Tierschutzorganisationen enttäuschend (3).

In Kontakt stehend mit dem Vorsitzenden des Deutschen Tierschutzbundes Landesverband Niedersachsen zitiere ich aus einer Mail vom 07.10.16:

"Mit "umfassend" ist letztendlich alles gesagt. Nachfolgend die wichtigsten Punkte, die seitens des Deutschen Tierschutzbundes Landesverband Niedersachsen in der Kritik stehen:
- Nur Feststellungsklage. Auch irreversible Entscheidungen/Anordnungen können erst im Nachgang überprüft werden (z.B. Anordnung der Tötung von Tieren).
- Die Mitwirkung für eine Anordnung oder Nichtanordnung durch die zuständigen Tierschutzbehörden im Rahmen von Paragraph 16a TSchG ist nicht vorgesehen. Das Gesetz ist so verfasst, dass eine Klage dagegen möglich erscheint. Aufgrund der Voraussetzung, dass vorher eine Mitwirkung erfolgt sein muss, wird das Klagerecht gegen Tierschutzbehörden faktisch ausgeschlossen.
- Mitwirkung bei Tierhaltungsanlagen ist erst ab 450 m3 möglich. Die Tierhaltungsanlagen in Tierversuchslaboren sind ausgenommen.
- Bearbeitungsfristen wurden willkürlich und ausnahmslos festgelegt. Sie können durch die Behörden einseitig auf 2 Wochen verkürzt werden.
- Es liegt im Ermessen der Behörde, ob überhaupt Einsicht in Unterlagen gewährt wird. Es kann sich hier auf die Geheimhaltung von Geschäftsinteressen berufen werden."

Wie erwartet, wurden die oben genannten Kritikpunkte nicht eingearbeitet. Dies nachzuholen, gilt es zu erreichen. Das sagen die kleinen Wörtchen "weitest möglich" und "umfassend". Insofern ist es fast eine Farce, dass Tierschutz in Niedersachsen Verfassungsrang hat (4), wenn doch so herzlich wenig dafür getan wird, dass die Rechte der Tiere geschützt werden können.

Abgesehen davon fehlt beispielsweise in der Auflistung, dass Stiftungen (5) klageberechtigt wären.

(1) https://wiki.piratenpartei.de/Bundestagswahl_2017/Wahlprogramm#Verbandsklagerecht
(2) https://www.tierschutzbund.de/information/hintergrund/recht/verbandsklage/
(3) https://www.tierschutzbund.de/news-storage/recht/290317-niedersachsen-verbandsklagerecht-enttaeuschend/
(4) http://www.nds-voris.de/jportal/portal/t/w2w/page/bsvorisprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-VerfNDV2Art3&doc.part=X&doc.price=0.0#jlr-VerfNDV2Art6b
(5) https://albert-schweitzer-stiftung.de/aktuell/stellungnahme-verbandsklagerecht

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Von Thomas Ganskow vor mehr als 2 Jahren aktualisiert

  • Status wurde von Neu zu Erledigt geändert
  • ins Wiki übertragen wurde von Nein zu Ja geändert

Angenommen, im LMV-Wiki vermerkt und in das vorläufige Programm überführt.

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